Vererbung von Eigentum in Spanien

Im Zusammenhang mit deutsch-spanischen Nachlassfällen ist bisweilen die Meinung anzutreffen, für die Umschreibung spanischen Immobilieneigentums oder spanischer Bankkonten sei die vorherige Einholung eines deutschen Erbscheins unumgänglich; notarielle Testamente oder Erbverträge seien nicht ausreichend.