Rechnungshof moniert fehlende Transparenz bei der Finanzierung der katholischen Kirche

Die Bischöfe Rouco Varela, Antonio Cañizares, Ricardo Blázquez und Carlos Osoro in einer Versammlung der Spanischen Bischofskonferenz Foto: EFE

GRAF6328. MADRID, 22/01/2020.- La ministra de Trabajo, Yolanda Díaz, durante la rueda de prensa tras la reunión con los dirigentes de las patronales CEOE Antonio Garamendi, y CEPYME Gerardo Cuerva, y de los sindicatos, CCOO, Unai Sordo y UGT, Pepe Álvarez, en la que han acordado una subida del salario mínimo interprofesional (SMI) para 2020 del 5,5 %, hasta 950 euros brutos mensuales. Este incremento supone 50 euros más respecto a los 900 euros fijados para 2019, tras un alza histórica del 22,3 %. EFE/ Mariscal

250 Millionen Euro erhält die Iglesia Católica alljährlich aus Staatskassen

Madrid – Die katholische Kirche glänzt mit mangelnder Transparenz, wenn es darum geht, zu begründen, was mit den über 250 Millionen Euro geschieht, die sie alljährlich aus der eingenommenen Einkommensteuer erhält. 0,7% der Gesamteinnahmen fließen derzeit in Form einer Mandatssteuer, die von allen Steuerzahlern getragen wird, in die Kirchenkassen. In Spanien können sich die Steuerzahler dieser Steuer nicht entziehen, sie können nur jedes Jahr frei entscheiden, ob sie ihren Beitrag einer Kirche oder einer anderen sozialen Institution zukommen lassen wollen. Was genau mit diesen Beiträgen geschieht, ist bis dato allem Anschein nach ein streng gehütetes Geheimnis.
Bislang jedenfalls hat nicht eine der aufeinanderfolgenden Regierungen in Spanien seit Beginn der Demokratie die Kirchenträger zu mehr Transparenz in diesem Zusammenhang aufgefordert. Zu diesem Schluss sind drei Berater des spanischen Rechnungshofs gekommen, die einen ersten Prüfungsbericht über die Zuteilung erstellen sollten, die nach einem Wirtschaftsabkommen zwischen dem spanischen Staat und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1997 der katholischen Kirche alljährlich zusteht.
Der Berichtsentwurf, der noch einer Rechnungsprüfung unterzogen werden und vom Plenum des Rechnungshofs genehmigt werden muss, weist außerdem darauf hin, dass die Kirche womöglich gesetzwidrig handelt, da sie einen Teil des Betrags – 2017 waren es 11 Millionen Euro – zur Finanzierung ihres privaten Fernsehsenders Trece verwendet. Ein Umstand, den die europäische Gesetzgebung als eine staatliche Beihilfe ansehen könnte, da er den Wettbewerb verfälscht.
Darüber hinaus wird moniert, dass den bisherigen Jahresabschlussrechnungen der Kirche Überschüsse zu entnehmen sind (2017 waren es 15,9 Millionen Euro), worüber der Staat und die Kirche nie verhandelt haben, was mit diesen Beträgen geschehen soll. Die Bischöfe nutzten die Beträge in den letzten Jahren zur Finanzierung einer Handelsgesellschaft – eben jenes Fernsehsenders Trece – und zahlten in einen Reservefonds ein. Die Rechnungsprüfer weisen nun aber darauf hin, dass in dem Abkommen von 1979 vereinbart war, „die Kirche bei der Erfüllung einer angemessenen wirtschaftlichen Sicherung zu unterstützen“. Die Tatsache, dass die Bischöfe also über einen Überschuss an Geldern verfügen, könnte das Abkommen sprengen, so der Berichtsentwurf. In diesem Sinne wird auch als problematisch angesehen, dass weder in diesem Abkommen noch in irgendeiner anderen Form konkret festgelegt wurde, worin diese „angemessene wirtschaftliche Sicherung“, die der Staat zu leisten hat, überhaupt besteht. Es wäre dringend ratsam, die Art dieser Ausgaben genauer festzulegen.
Es sei insbesondere Aufgabe des spanischen Justizministeriums, die Vereinbarungen und Abkommen zwischen der katholischen Kirche und dem Staat einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Da es dabei jedoch auch um die Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl gehe, müssten sich auch das Außenministerium und die Regierung selbst eingehend mit dem Thema befassen. Bislang gäbe es keinen einzigen Prüfungsbericht von irgendeiner Regierungsabteilung über die Jahresrechnungsabschlüsse der katholischen Kirche. Wie die Berater des Rechnungshofes jetzt mitteilen, geben diese Rechnungsabschlüsse so gut wie keinen konkreten Aufschluss über die Ausgaben, sondern enthalten eher so allgemein gehaltene Angaben wie „Aufwendung für pastorale Tätigkeiten“ oder „Ausgaben für die wirtschaftliche Unterstützung von Diözesen“.
Vonseiten der Katholischen Kirche heißt es diesbezüglich bislang, sollte es die spanische Regierung nach dem Bericht des Rechnungshofs für notwendig halten, das Finanzierungssystem zu ändern, werde man sich selbstverständlich danach richten. „Die Kirche ist stets der Ansicht, einen wohlbegründeten Geschäftsbericht vorzulegen. Bislang wurden wir von keiner der aufeinanderfolgenden Regierungen dazu aufgefordert, nach einem anderen System zu handeln, ganz im Gegenteil“, erklärte der Leiter des spanischen Episkopats, Fernando Giménez Barriocanal, diesbezüglich wörtlich.

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