Verfassungsgericht weist Klage der PP ab
Das Verfassungsgericht in Madrid hat eine Klage der PP gegen ein Gesetz zurückgewiesen, welches in Navarra die Führung eines Registers jenes medizinischen Personals regelt, das aus Gewissensgründen die Mitwirkung an Schwangerschaftsunterbrechungen ablehnt.
Madrid – Die Regelung war im Jahr 2010 durch das Regionalparlament von Navarra verabschiedet worden, um das Argument der Minderheitsregierung der Partei Unión del Pueblo Navarro (UPN) zu widerlegen, im öffentlichen Gesundheitswesen könnten keine Abtreibungen durchgeführt werden, weil Ärzte und Pflegekräfte aus Gewissensgründen dagegen seien.
Die Klage wurde von 50 Abgeordneten der konservativen Partido Popular (PP) eingereicht, die darin eine Beeinträchtigung des Grundrechts der medizinischen Fachkräfte, ihre Gewissensfreiheit auszuüben, sehen. Das Verfassungsgericht hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt.
Das Register wurde ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes eingerichtet, und seitdem hat sich nur ein Arzt dort eingeschrieben. Dennoch will die aktuelle UPN-Regierung unter der Präsidentin von Navarra, Yolanda Barcina, auch weiterhin nicht zulassen, dass in den öffentlichen Gesundheitszentren und Krankenhäusern Schwangerschaftsunterbrechungen vorgenommen werden. Es besteht stattdessen eine Vereinbarung mit der Ansoain-Klinik in der Nähe von Pamplona, die seit 2011 die erste und einzige Klinik in Navarra ist, die Abtreibungen durchführt. Bis dahin hatte die Regionalregierung dafür bezahlt, die notwendigen Eingriffe in benachbarten Autonomen Regionen durchführen zu lassen. Im vergangenen Jahr hat die Ansoain-Klinik – im Rahmen der Fristenregelung bis zur 14. Schwangerschaftswoche – 790 Abtreibungen vorgenommen, und 200 sind außerhalb von Navarra durchgeführt worden.
Seit der Eröffnung der Klinik gibt es regelmäßig Demonstrationen der ultrakatholischen Bewegung „Rosarios por la Vida“ (Rosenkränze für das Leben), um die Schließung zu fordern. Einige der Patientinnen berichten von beleidigenden und nötigenden Belästigungen durch die Demonstranten.
Als das heute gültige Abtreibungsgesetz 2010 in Kraft trat, zeigte sich der damalige Präsident Navarras und der UPN, Miguel Sanz, als vehementer Abtreibungsgegner. In der navarrischen Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wurde die Ausführung von Schwangerschaftsunterbrechungen im regionalen öffentlichen Gesundheitswesen unterbunden. Darüber hinaus reichte Sanz Verfassungsbeschwerde ein, diese zielt darauf ab, die geltende Fristenregelung zu kippen und ist bis heute noch nicht entschieden. Die aktuelle UPN-Regierung hat angekündigt, dass sie die Verfassungsklage nicht zurückziehen wird.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]