Rettung in letzter Sekunde für die „mogollones“ von Las Palmas’ Karneval


Einigung zwischen Stadt und lärmgeplagten Anwohnern

Buchstäblich in allerletzter Sekunde kam es im Konflikt zwischen den Anwohnern des Parque Santa Catalina in Gran Canarias Hauptstadt und der Stadtverwaltung zu einer Einigung.

Die Eigentümergemeinschaft des Wohnkomplexes Simón Bolívar 5 hatte Tage zuvor beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die die „mogollones“, die Tanzveranstaltungen des Karnevals in der Nacht, in Gefahr waren bzw. das Aufstellen von Getränkebuden und Konzerte auf der Plaza de Canarias verboten wurde. Diese Entscheidung, gegen die die Stadtverwaltung Berufung einlegte, bedeutete ein neues Kapitel in einem seit über zehn Jahren andauernden Rechtsstreit wegen der Unannehmlichkeiten und des Lärms des Karnevals, der nach einem Urteil des obersten kanarischen Gerichtshofs im April 2013 zugunsten der Stadt beendet schien. Doch die Anwohner von Simón Bolívar 5 gaben sich nicht geschlagen und kämpften unbeirrt für ihr Recht auf Ruhe weiter. 

Da ein Karneval in Las Palmas ohne „mogollones“, Musik und Tanz in der Nacht nicht vorstellbar ist, bemühte sich die Stadtverwaltung nachdrücklich um eine Einigung. Am Freitag, dem 6. Februar kam schließlich die erlösende Nachricht für die Karnevalisten: nach einwöchiger Verhandlung willigten die Anwohner von Simón Bolívar 5 ein und beantragten bei Gericht, dass die einstweilige Verfügung ausgesetzt wird. So konnte der erste „mogollón“ des Karnevals 2015 noch am selben Abend stattfinden.

Die Kompromisse, die die Stadtverwaltung im Gegenzug machen musste, sind beachtlich. Zunächst einmal verpflichtete sich die Stadt zur Übernahme der seit 1999 angelaufenen Gerichtskosten. Außerdem werden die Zusatzkosten für die Reinigung des Gebäudes nach den Karnevalsnächten übernommen und Wohnungen auf Kosten der Stadt schallisoliert, in denen ältere Menschen, Kranke oder besonders lärmempfindliche Personen wohnen. Ebenso wird die Stadt für die Kosten derjenigen aufkommen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes während des Karnevals aus ihrer Wohnung ausziehen müssen. Die zulässige Lärmgrenze wurde auf 60 Dezibel festgesetzt, was von einem Sachverständigen überwacht werden wird. Auch für diese Kosten kommt die Gemeinde auf. Die Anwältin der Eigentümergemeinschaft Simón Bolívar 5, Yomara García, erklärte sich zufrieden mit der Vereinbarung.

Nach Bekanntwerden dieses fragwürdigen Kompromisses meldete sich umgehend die Eigentümergemeinschaft Istmo Santa Catalina in der unmittelbaren Nachbarschaft und verlangten gleiches Recht für alle. „Mein Verband hat kein Geld, um rechtliche Schritte einzuleiten wie es die Eigentümer von Simón Bolívar getan haben, aber wir schließen uns ihren Beschwerden an“, erklärte María Dolores León, Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft, und fügte hinzu: „Ich halte es nicht für richtig, dass manchen Leuten Hotels oder Apartments bezahlt werden, denn bei mir zu Hause hört man die Musik ebenso laut. Was ist mit uns anderen, die wir hier wohnen?“ fragte sie sich.

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