Richter schließen sich gegen Zwangsräumungen zusammen


Nach der Entscheidung der EU ist eine Gesetzeslücke entstanden

Es gibt ein Modell-Urteil, mit dem Zwangsversteigerungen gestoppt werden können, das jetzt in juristischen Kreisen zirkuliert und von zahlreichen Richtern als höchst interessant bezeichnet wird.

Madrid/Luxemburg – Es wurde von dem Richter Guillem Soler im Amtsgericht Nummer eins in Barcelona unterzeichnet und scheint ein brauchbares Instrument zu sein, um Menschen eine Stimme zu verleihen, die vor einer Zwangsräumung stehen. Es bietet nämlich die Möglichkeit, den Prozess „einzufrieren“, der zum Verlust der Wohnung führen könnte.

Das besagte Modell ist ein Urteil, welches genau in die Initiativen passt, welche die Richter anstreben, um Zwangsräumungen zu blockieren.

„Wir befinden uns in einem Moment der juristischen Unsicherheit und einem juristischen Freiraum. Der Europäische Gerichtshof hat am 14. März entschieden, dass das spanische Zwangsräumungs-System der europäischen Normative über das Recht des Verbrauchers widerspricht. So ist die spanische Regierung verpflichtet, das entsprechende Gesetz zu ändern. Aber was tun, bis das passiert? Einige haben beschlossen jetzt zu handeln“, berichtet ein Sprecher des Richterverbandes.

Die spanischen Richter haben damit begonnen, sich zu koordinieren, um die Zeit zu nutzen, bis das neue Gesetz kommt, das im Mai fertiggestellt sein soll. So haben sich die Richter in Barcelona am 4. April beispielsweise darauf geeinigt, dass Verzugszinsen, die zweieinhalbmal so hoch sind wie die gültige legale Verzinsung als missbräuchlich betrachtet werden können. Der Rat der Richter von Valencia hat das Limit beim Dreifachen des legalen Zinssatzes festgesetzt, um eine Zwangsvollstreckung stoppen zu können. Das alles sind orientative Werte, denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat den Richtern sozusagen das letzte Wort erteilt, um festzulegen, wo der Missbrauch in den Hypothekenverträgen beginnt.

Nach den Schritten, die aus Luxemburg vorgegeben wurden, öffnen die Richter den Verbrauchern nun die Tür, damit auch sie gehört werden, was ja bislang nicht der Fall gewesen ist. So haben die Richter in Barcelona beschlossen, dass bei weiteren Vollstreckungen von Hypotheken den Schuldnern mitgeteilt werden soll, dass sie die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass missbräuchliche Klauseln vorliegen.

In Kantabrien haben die Richter nicht lange gezögert, sondern bereits am 22. März begonnen, Hypothekenverträge auf missbräuchliche Klauseln zu durchforsten. Auf den Balearen wurden schon vor den Osterfeiertagen ähnliche Schritte beschlossen. Auch in anderen spanischen Regionen nahmen die Richter die Möglichkeiten wahr, um Zwangsräumungen vorläufig zu stoppen, wie in Saragossa oder im Baskenland.

Jaime Anta, Richter am Amtsgericht von Santander, erklärte: „Wir sind dabei, uns zu organisieren, bis eine Norm geschaffen ist, welche die Europäischen Gesetze respektiert. Wir suchen provisorische Lösungen. Der Spanische Gesetzgeber hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und uns in eine unangenehme Situation gebracht.“

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