Richter von Lanzarote erklärt Hypothekenvertrag für nichtig


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Mutiges Urteil gegen Bankenwillkür

Der Lanzaroter Richter Juan José Cobo Plana hat ein mutiges oder zumindest ungewöhnliches Urteil gefällt und den Hypothekenvertrag eines Ehepaares, das kurz vor der Zwangsräumung stand, für nichtig erklärt.

In der Urteilsbegründung bezeichnet Cobo die von der Bank geforderten Verzugszinsen als missbräuchlich und verweist darauf, dass „sich die Banken mit ihrem Streben nach Bereicherung im Ursprung dieser Krise befinden“. Das Urteil bezeichnet die 19% Verzugszinsen, die das Geldinstitut BBVA diesen Kunden berechnete, als „wucherisch“ und erklärt, dass diese Bankenpraxis eine „unmoralische Schikane darstellt, die natürlich durch die Gerichte weder zugelassen noch geschützt werden kann“.

Der Richter beschuldigt die Banken sogar, mit „ihrem exzessiven Bestreben, ihr Geschäft und ihre Gewinne zu vergrößern, entscheidend zu der Wirtschaftskrise und Rezession“ beigetragen zu haben, „die dieses Land und die ganze Welt erlebt“ und auch zu den hohen Arbeitslosenzahlen, die hinter dem Ausfall der Hypothekenraten stehen. Über diesen konkreten Fall hinaus hat Richter Cobo seinen Sekretär angewiesen, alle Hypothekenfälle, die das Gericht bearbeitet, vorzulegen, um zu entscheiden, ob diese möglicherweise ebenfalls nichtig sind.

Der Richter wirft den Banken vor, in dieser tiefen Krise weiterhin Verzugszinsen anzusetzen, die über den üblichen Hypothekzinsen liegen. Es entbehre jeglichen Realitätssinnes, Verzugszinsen als „Strafe“ dafür zu sehen, dass jemand seiner Zahlungspflicht nicht nachkomme. Die große Mehrheit, um nicht zu sagen alle Personen, die ihre Hypothekraten nicht mehr zahlen, würden dies ohne eigenes Verschulden tun, weil sie ihre Arbeit verloren hätten oder weil ihr Einkommen sich deutlich reduziert habe. Es sei nicht nur nicht die Schuld des Kreditnehmers, sondern diese sei in Wirklichkeit in hohem Maße dem Gläubiger, also dem Bankwesen, zuzuschreiben. 

Richter Cobo bezieht sich mit seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes über die Nichtigkeit von Verträgen, die missbräuchliche Klauseln enthalten, und einen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes, der besagt, dass die spanische Gesetzgebung in diesem Bereich den europäischen Bestimmungen zum Verbraucherschutz nicht genüge, da vor Zwangsräumungen nicht geprüft werde, ob Wucher vorliegt.

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