Rückblick


Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Der 16. Juni 1992 war ein denkwürdiger Tag für die Kanarischen Inseln, denn an diesem Tag gab der damalige EG-Ministerrat grünes Licht für ein Hilfsprogramm, POSEICAN genannt, das dem Archipel in den nachfolgenden Jahren wertvolle Schützenhilfe für seine wirtschaftliche Entwicklung gegeben hat. Dieses Programm war dafür entwickelt worden, um einen Ausgleich für die erhöhten Kosten zu schaffen, welche der endgültige Beitritt der Kanaren zur Europäischen Gemeinschaft mit sich bringen würde und sich auf die weit entfernte Lage und die Insularität des Archipels bezog. Ab dem 1. Juli 1992 unterlagen die Kanaren einem Sonderreglement, das sie von der Zahlung des sogenannten Gemeinsamen Außentarifs befreite, die für den Import von Grundnahrungsmitteln aus Drittländern erhoben wurde. Dazu gehörten insbesondere Milch, Rindfleisch, Reis und Getreide, alles Erzeugnisse, die hier nicht im ausreichender Menge erzeugt werden konnten. Doch auch andere Produkte, welche für die kanarische Wirtschaft von Bedeutung waren, wie etwa elektronische Geräte aus asiatischen Ländern, blieben zunächst bis 1995 von den „Antidumpingabgaben“ der EG befreit.

In unserer Ausgabe vom 19. Juni 1992 berichteten wir über die Wirtschaftshilfe der EG für die Kanaren.

Die Nachricht:

Die EG gab grünes Licht für das POSEICAN

Nachdem das Europäische Parlament am 9. Juni einstimmig das Sonder-Hilfsprogramm zur Unterstützung der Kanarischen Inseln, wegen ihrer weit entfernten Lage vom Mutterland und ihrer Insel-Eigenschaft, besser bekannt unter ihrer Bezeichnung POSEICAN, verabschiedet hat, tat der EG-Ministerrat ein Gleiches und gab grünes Licht für das POSEICAN-Programm, das damit am 1. Juli 1992 in Kraft treten wird. Dieses Programm soll einen Ausgleich für die Kosten bringen, die der endgültige Beitritt des Kanarischen Archipels bedeuten würde, und ist insbesondere auf Wirtschaftshilfen in Sachen Fischerei, Landwirtschaft und Handel ausgerichtet. Beispielsweise beinhaltet es Subventionen zur Förderung lokaler Erzeugnisse sowie Finanzhilfen, durch die eine Steigerung der Lebenshaltungskosten auf den Inseln vermieden werden soll. Beim Import von elektronischen Geräten wird eine Übergangsphase eingeräumt, die je nach Entwicklung der kanarischen Wirtschaft bis zum 31. Dezember des Jahres 2000 verlängert werden kann.

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