Rückblick


Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Bei Durchsicht unserer Ausgabe vom 7. August 1992, also genau vor dreißig Jahren, sind wir auf eine Meldung gestoßen, die aktueller nicht sein könnte. Es geht um die illegalen Reklametafeln an den kanarischen Autobahnen, die gemäß der Urbanismusbehörde in einer Frist von zwei Wochen verschwinden mussten. Ob diese Vorschrift tatsächlich in Kraft getreten ist, entzieht sich unserer Kenntnis und ob der Schilderwald, der nach wie vor die Autobahnen und Landstraßen säumt, tatsächlich legal ist, ebenfalls. Ob legal oder illegal, die meisten Reklameschilder sind hässlich, verschandeln die Landschaft und können Autofahrer ablenken. Ein gutes Beispiel ist Puerto de la Cruz. An der Stadtzufahrt über die Botánico-Straße, kurz vor dem Botanischen Garten, wächst die Zahl der Werbeschilder beinahe wöchentlich. Wahrscheinlich handelt es sich um ein privates Grundstück, auf dem die Werbeflächen stehen, aber die Gemeindeverwaltung sollte doch ein gewisses Mitspracherecht haben, wenn es um den Eindruck geht, den Besucher haben, wenn sie in die Stadt kommen.

In unserer Ausgabe vom 7. August 1992 berichteten wir über eine geplante Vorschrift der kanarischen Behörden.

Die Nachricht:

Illegale Reklametafeln müssen von den kanarischen Autobahnen verschwinden

Die Generaldirektion für Urbanismus hat den Verantwortlichen der Werbeagenturen der Provinz Las Palmas eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um einen Plan vorzulegen, wie die Reklameflächen von den Autobahnen der Provinz entfernt werden können. Einer Verlautbarung des Ressorts für Bodenpolitik ist zu entnehmen, dass der Generaldirektor für Urbanismus, Javier Ruiloba, vor einigen Tagen mit Vertretern der Werbefirmen gesprochen hat, und diese, genau wie ihre Kollegen auf Teneriffa, ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht haben, die Landschaft zu säubern und ihre Werbeflächen in zugelassenen Zonen zu installieren. Ruiloba hat die Absicht, die Angelegenheit der Werbeflächen gütlich zu regeln, wenn die Werbefirmen sein Angebot akzeptieren und innerhalb von zwei Wochen ihren alternativen Plan vorlegen. Unter anderem sollten sie eine Inventarliste aller illegalen Werbeflächen vorlegen und, wenn möglich, neue Standorte vorschlagen, wo sie installiert werden könnten. Hier muss das Einverständnis der Generaldirektion für Urbanismus, der Cabildos und der Gemeinden eingeholt werden. 60% aller Werbeflächen, die an den Straßenrändern der Kanarischen Inseln stehen, gehören Werbeagenturen, die auf den Kanarischen Inseln ansässig sind. Wie aus einer Inventarliste hervorgeht, die von der Generaldirektion für Urbanismus aufgestellt wurde, gibt es an den drei Autobahnen von Gran Canaria und Teneriffa 310 Reklameflächen, die nicht den gesetzlichen Normen entsprechen.

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