Nur 25% der Urteile mit Geldstrafen werden in Spanien vollstreckt
Madrid – Der Generalrat der Rechtsanwälte hat die Meinungsforschungsfirma Sigma Dos damit beauftragt, eine Studie hinsichtlich der Dauer und der Effizienz der Vollstreckung eines Gerichtsurteils in verschiedenen europäischen Ländern durchzuführen. Spanien schneidet dabei schlecht ab: Die Vollstreckung spanischer Gerichtsurteile dauert zwischen 6 und 12 Monaten, und nur 25% der Urteile, bei denen es um Geldzahlungen geht, werden tatsächlich vollstreckt.
Die Studie stützt sich auf Fragebogen, die Rechtsanwälte in elf europäischen Ländern über die Funktionsweise des Verfahrens zur Vollstreckung von Urteilen ausgefüllt haben.
Unter den elf untersuchten Ländern liegt Spanien an zehnter Stelle, was die Dauer der Vollstreckung von Urteilen betrifft, nur hinter Griechenland (12 bis 15 Monate). An der Spitze stehen Ungarn (Höchstfrist von acht Tagen für die Zahlung einer in einem Urteil bestätigten Schuld), Estland (15 Tage für die freiwillige Vollstreckung) und Belgien (Höchstfrist von zwei Monaten). Der Studie zufolge werden fast drei Viertel der spanischen Urteile, bei denen es um eine Geldzahlung (in Form von Geld oder Gütern) geht, nie vollstreckt oder werden so spät vollstreckt, dass die Zahlung nicht in voller Höhe erfolgen kann. Diese Verzögerung führt zu Einnahmeverlusten in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro aufgrund von Urteilen, die nicht vollstreckt werden.
Digitalisierung zunutze machen
Die Schlussfolgerung der Studie lautet, dass die Situation in Spanien durch träge Vollstreckungsverfahren weitaus schwerfälliger ist als in den meisten anderen Ländern. Es erfordert die Mitwirkung von mehreren Parteien (Gericht, Rechtspfleger, Staatsanwaltschaft), die immer noch keinen ausreichenden Zugang zu digitalen Ressourcen haben. In der Studie wird nämlich der Zusammenhang zwischen der Dauer der Vollstreckung und dem Einsatz von digitalen Ressourcen zur Beschleunigung dieses Verfahrens hervorgehoben. Von den untersuchten Ländern weist Spanien den geringsten Einsatz digitaler Mittel in den verschiedenen Phasen des Verfahrens auf, zum Beispiel bei der Zustellung und Übermittlung von Mitteilungen und bei der Abfrage von Daten. Die Länder, in denen diese Mittel am häufigsten eingesetzt werden, sind auch am schnellsten bei der Vollstreckung.
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