Somalische Piraten zu 439 Jahren Gefängnis verurteilt


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Das Gericht stellte fest, dass ein Lösegeld gezahlt wurde

Vor dem Nationalgericht ist vor einigen Tagen das Urteil gegen die beiden Piraten gesprochen worden, die im Oktober 2009 an der Entführung des baskischen Thunfischfängers Alakrana beteiligt waren, der sich 47 Tage lang vor der Küste von Somalia in der Gewalt von Entführern befand, bevor er freigegeben wurde.

Madrid – Cabdullahi Cabduwily alias Abdu Willy und Raageggesey Adji Haman waren nach einem missglückten Befreiungsversuch festgenommen und nach Spanien gebracht worden.

In einer separaten Untersuchung hatte das Nationalgericht feststellen lassen, dass nicht die Reederei, sondern eine offizielle, der Regierung nahestehende Institution Lösegeld gezahlt hat, um die Befreiung der Besatzung und des Schiffes zu erreichen, obwohl die Regierung das immer wieder bestritten hatte. Das hat in dem Urteil seinen Niederschlag gefunden.

Das Gericht erklärte die beiden Afrikaner in 36 Fällen (einen für jedes Besatzungsmitglied) der Entführung für schuldig, ebenso des gewaltsamen Raubes, der Zugehörigkeit zu einer verbotenen Vereinigung sowie der Verletzung der seelischen und moralischen Integrität. Dafür verurteilte die Richterin Carmen Paloma González jeden von ihnen zu 439 Jahren Gefängnis. Vom Vorwurf des Terrorismus sprach sie die beiden jungen Männer jedoch frei. Es sei nicht nachzuweisen, dass die Piraten die Absicht hatten, die konstitutionelle Ordnung oder den öffentlichen Frieden zu gefährden. Vielmehr waren ihre Absichten eindeutig ökonomischer Art, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen.

Auch die Zugehörigkeit zu einer bewaffneten Bande, die Anwendung von Folter und die Verletzung der Entführten, wie sie von Privatklägern ins Feld geführt wurden, konnte sie nicht als erwiesen ansehen. Jedoch verurteilte sie die An­­geklagten zur Zahlung von 100.000 Euro wegen moralischer Schäden sowie von 2.500 Euro für geraubte persönliche Gegenstände für jedes der 36 Besatzungsmitglieder.

In dem Urteil wird unterstrichen, es sei lediglich mit Sicherheit festgestellt worden, dass von Seiten der Reederei keinerlei Zahlungen erfolgten. Vom spanischen Geheimdienst wurden die angeforderten Akten und Unterlagen verweigert, da der Fall vom Ministerrat unter Geheimhaltung gestellt worden war.

Den Aussagen des Reeders Kepa Etxebarria sei jedoch zu entnehmen, dass sich die Lösegeldforderung für Mannschaft und Schiff zunächst auf zehn Millionen Euro belief. Offenbar sei der Betrag jedoch auf etwas weniger als die Hälfte heruntergehandelt worden. Eine Person namens Yama habe im Namen der Entführer mit einem gewissen „Pepe“ verhandelt. Mit ihm hätten immer wieder Telefongespräche über die Bedingungen der Lösegeldzahlungen stattgefunden, konnte das Gericht verschiedenen Zeugenaussagen entnehmen.

Als in allen Punkten unglaubwürdig schätzte das Gericht die Version der beiden Angeklagten ein, die behauptet hatten, bei ihrer Verhaftung und dem Transport nach Spanien hätten sie sich in akuter Lebensgefahr befunden.

Aufgrund von Zeugenaussagen ist das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass der Überfall auf die Alakrana nicht etwa ein Zufall, sondern von langer Hand vorbereitet worden war, denn die Piraten benötigten eine gewisse Organisation für die Entführung, wie ein Schiff zum Transport von 14 Personen und zwei Schnellboote.

Die Piraten waren bestens organisiert, ihr Chef nannte sich Elías und wurde von allen respektiert und Yama setzte die Konditionen für das Lösegeld fest. Er schrieb an die Wände bestimmte Instruktionen in arabischer Sprache, die von allen befolgt werden mussten.

Die spanische Fregatte Canarias, die seinerzeit im Indischen Ozean patrouillierte, hatte die beiden Piraten 48 Stunden nach der Entführung der Alakrana gefangengenommen und auf die französische Militärbasis  Yibiuti gebracht. Ein Flugzeug der spanischen Luftwaffe brachte sie nach Spanien. Die Piraten, die das spanische Schiff mit 36 Personen Besatzung an Bord in der Gewalt hatten, verlangten die Freilassung ihrer beiden „Kollegen“, bevor sie überhaupt in Verhandlungen über die Freigabe der Alakrana eintreten wollten.

Später wurden die beiden Verhafteten wie heiße Kartoffeln von einem Gericht zum anderen weitergereicht, weil sich kein Richter für kompetent erklären wollte.

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