Das Recht auf Information und das Recht auf freie Meinungsäußerung stehen im Konflikt
Seit Jahren diskutieren in Spanien Journalisten und Politiker über eine Möglichkeit, das Recht auf Information mit dem Recht auf die freie Meinungsäußerung unter einen Hut zu bringen und neu zu regulieren, und zwar so, dass deutlich wird, wo die Grenze ist.
Madrid – Während sich nämlich einerseits meist prominente Persönlichkeiten in Spanien von den Medien – meist aus der Sparte der Yellow press – regelrecht verfolgt und in ihrer Intimsphäre verletzt fühlen, berufen sich diese auf das Recht auf Information im Hinblick auf eine in der Öffentlichkeit stehenden Person.
Jüngstes Beispiel ist dafür der Fall von Telma Ortiz. Die Schwester von Prinzessin Letizia hat gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten zahlreiche Medien verklagt, um zu erreichen, dass ihnen gerichtlich verboten wird, über ihr Privatleben zu berichten, sofern sie nicht an einem offiziellen Akt teilnehmen. Der Fall wurde abgewiesen und die Prozesskosten den Klägern auferlegt. Diese haben aber inzwischen angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.
Währenddessen hat der Ma-drider Presseverband (AMP) im Alleingang einen ersten Schritt zur Selbstregulierung gewagt. Ein eigens zu diesem Zweck gegründeter Ausschuss ist derzeit damit beschäftigt eine Art Ehrenkodex auszuarbeiten, der als Grundlage für die Verfassung neuer Pressestatuten dienen soll. „Darin wird genau definiert, wer Journalist ist und unter welchen Umständen er es womöglich nicht mehr ist“, erklärte der Madrider Professor Manuel Núñez Encabo, ein Mitglied des Ausschusses. Letzteres könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Journalist gegen den geplanten Ehrenkodex verstößt, an den sich alle zu halten haben.
Sobald der Text fertig ist, soll er an die spanische Regierung weitergeleitet werden, um ihn in einen gesetzlichen Rahmen zu fassen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]