Die Ausschreibungsbedingungen stehen fest und mit ihnen das neue Erscheinungsbild des Strandes
Teneriffa – Die Stadtverwaltung Santa Cruz de Tenerife hat die Ausschreibungsbedingungen für die neuen Strandbars am Stadtstrand Playa de Las Teresitas festgelegt. Das Ausschreibungsverfahren wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt eröffnet.
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, werden die Konzessionen der geplanten acht Strandbars für jeweils vier Jahre vergeben. Die Kosten betragen für jeden Betreiber 10.663,70 Euro pro Jahr.
In den Ausschreibungsbedingungen hat die Stadtverwaltung das Erscheinungsbild der neuen Strandkioske genauestens festgelegt und großen Wert auf ein einheitliches Aussehen gelegt. Der Strand, so Stadtdezernent José Alberto Díaz-Estébanez, werde durch die neuen „Quioscos“ seinen Besuchern in Zukunft einen hochwertigen Service bieten. Die Stadtverwaltung bemühe sich intensiv darum, das Ausschreibungsverfahren so schnell wie möglich durchzuführen, um die Kioske in Las Teresitas diesen Sommer in Betrieb nehmen zu können.
Seit der erzwungenen Schließung der ehemaligen Imbissbuden entlang der Straße an der Strandfront, die keine gültigen Gaststättenkonzessionen vorweisen konnten, hatte die Stadtverwaltung die Einrichtung von Strandbars im Sand als Ersatz angekündigt. Die neuen „Quioscos“, sprich Strandkioske, sollten nicht mehr an der Grenze der Straße zum Strand stehen, sondern direkt im Sand aufgebaut werden.
In den Ausschreibungsbedingungen steht nun, dass die Strandbars jeweils eine Fläche von maximal 70 Quadratmetern auf dem Strand belegen dürfen – 20 qm für die Bar und weitere 50 qm für eine teilweise durch eine schattenspendende Pergola überdachte Terrasse mit Tischen und Stühlen für die Gäste. Auf der Karte der Bars dürfen neben Getränken, Obst, Eis, Fertigprodukte und Gerichte stehen, die auf einer Grillplatte zubereitet werden können. Eine Mikrowelle und eine Kaffeemaschine werden ebenfalls genehmigt. Jede Strandbar wird über eine eigene Toilette – beschrieben als „ökologisches WC“ ohne Anschluss an die Kanalisation – verfügen. Der Terrassenbereich wird einen einfach zu reinigenden Holzboden haben. Des Weiteren erhält jeder Konzessionär die Erlaubnis für die Vermietung von Sonnenschirmen und Sonnenliegen, deren Zahl je nach Jahreszeit – Hochsaison von Juni bis September und Nebensaison von Oktober bis Mai – variiert. Der Strandbereich, auf dem die Liegen und Schirme vermietet und aufgestellt werden dürfen, wird nicht größer als 960 qm sein.
Im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes werden sowohl die Strandbars als auch die Sonnenliegen und -schirme in den Farben weiß und blau gehalten sein. Für die Sonnenliegen gilt außerdem die Auflage, dass sie aus qualitativ hochwertigem Material gefertigt sein müssen und mit Armlehnen und einer mehrstufig verstellbaren Rückenlehne hohen Komfort bieten.
Vorerst und bis die neuen Strandbars in Betrieb genommen werden, können Besucher am Strand Las Teresitas auf dem Parkplatzgelände Getränke und Snacks an den dort stationierten Foodtrucks bzw. Imbissbuden kaufen.
Eine Ausschreibungsgarantie in Höhe von 100.000 Euro? Betreiber der ehemaligen Strandbars fühlen sich betrogen
Wie die Zeitung Diario de Avisos berichtete, haben sich die Betreiber der ehemaligen Strandkioske, die auf Anordnung der Stadt wegen Illegalität im Februar 2017 geschlossen worden waren, kritisch zu den Ausschreibungsbedingungen geäußert. Sie fühlten sich geradezu betrogen, denn die Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung hätten ihnen stets versichert, dass sie die Möglichkeit haben würden, sich an dem Ausschreibungsverfahren zu beteiligen. Dies sei allerdings angesichts der Konditionen kaum möglich, denn darin ist festgehalten, dass eine Bietungsgarantie in Höhe von sage und schreibe 100.000 Euro verlangt wird. „Es ist ja klar, dass unter diesen Bedingungen nur große Unternehmen an der Auschreibung teilnehmen können, wir können schließlich keine Hypothek für den Rest unseres Lebens aufnehmen, um die Konzession zu erhalten“, zitiert Diario de Avisos eine Betroffene, die weiter vorrechnet, dass 100.000 Euro Ausschreibungsbürgschaft plus rund 70.000 Euro für Bau und Ausstattung des Kiosks plus jährliche Pachtkosten von mehr als 10.000 Euro voraussetzen, dass die Bewerber über rund 200.000 Euro verfügen. Hinzu kommt, dass die Stadt die jährlichen Einnahmen jedes einzelnen Kiosks als Schätzung festlegt. Übersteigen die Einnahmen diese Schätzung, muss der Betreiber eine erhöhte Pacht zahlen.
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