Tierquäler muss für 1 Jahr ins Gefängnis


Die Hündin Milagros im Gerichtssaal. Foto: Grupo Animalia

Der Halter von Milagros, die 2012 schwer verletzt in einen Koffer gezwängt in den Müll geworfen wurde, erhält keine Haftverschonung

Teneriffa – Sergio M., der im Jahr 2012 seine schwer verletzte Hündin in einen Koffer zwäng­te und in einen Müllcontainer in der Calle Los Molinos in Santa Cruz warf, ist wegen Tierquälerei zu einem Jahr Haft verurteilt worden – ohne Bewährung und ohne die Möglichkeit zur vorzeitigen Entlassung. Im Urteil der Richterin am Strafgericht 1 in Santa Cruz, Sandra Barrera Vinent, heißt es, dass die Strafe auf diese Weise der Bösartigkeit der Tat Rechnung trage.

Während der mündlichen Verhandlung gestattete die Richterin die Anwesenheit der Hündin „als Geschädigte“ in Begleitung ihrer derzeitigen Halterin, die als Zeugin aussagte. Die Pitbull-Hündin, die bis 2012 Isa hieß und die man nach ihrer wundersamen Rettung in letzter Minute in Milagros (Wunder) umbenannte, wurde von ihrem damaligen Besitzer in einen kleinen Koffer gesperrt und zum Sterben in den Müll geworfen, nachdem sie von anderen Hunden desselben Mannes angegriffen und schwerstens verletzt worden war. Nachbarn, die auf der Straße spazieren gingen, hörten ihr Wimmern und holten sie heraus – nur 20 Minuten vor der Ankunft eines Müllwagens, in welchem der Abfall automatisch zerkleinert wird.

Die Richterin kam der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die Aussetzung der Strafe zur Bewährung, die bei Haftstrafen unter zwei Jahren regelmäßig angewendet wird, zu verweigern, weil der Täter keine Reue zeigte und mit besonderer Grausamkeit vorging. Eine Aussetzung der Strafe würde weder einen Lerneffekt noch Einsicht erzeugen und auch keine Abschreckung darstellen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Höhe der Strafe von einem Jahr übertrifft das von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Strafmaß um drei Monate. Die Nebenklage, der Tierschutzverein Fecapac (Federación Canaria de Asociaciones Protectoras de Animales y Plantas), vertreten durch das Tierheim Valle Colino, hatte dies wegen der besonderen Bösartigkeit der Tat gefordert, die darin bestehe, die Hündin in einen Koffer zu zwängen, sie durch das Schließen des Reißverschlusses dem Tod durch Ersticken auszuliefern und sie in würdeloser Weise in den Müll zu werfen.

Richterin Barrera lobte ausdrücklich das bürgerliche Engagement bei der Rettung und Versorgung der Hündin und betonte, es sei wichtig, diese Misshandlungen sichtbar zu machen und Urteile zu erlassen, die den Bürgern mehr Mitgefühl mit den Tieren vermitteln. Im Urteil wird die wissenschaftlich belegte Tatsache, dass Tiere fühlende Wesen sind, deren Misshandlung die „bioethischen Pflichten“ der Menschen verletzten, hervorgehoben. Die Tat des Angeklagten weise zudem einen „gewissen Sadismus“ auf, da die Hündin lebend von dem Müllwagen zerstückelt worden wäre.

Der Beklagte muss zusätzlich zu seiner Haftstrafe die Aufwendungen des Tierheims Albergue de Valle Colino für die Pflege der Hündin ersetzen. Gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, könnte noch Berufung eingelegt werden.

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