Der spanische Kongress wird in Kürze über die Abfindungen beraten, welche den beiden letzten Präsidenten des Rechnungshofes und der ehemaligen spanischen Volksverteidigerin zu zahlen sind.
Madrid – Das bislang geltende Gesetz sieht vor, dass diesen drei hohen Staatsdienern noch zwei Jahre lang 80% ihrer Gehälter zu zahlen sind, die sie während ihrer Amtszeit bezogen haben. Die einzige Beschränkung, die vor Kurzem beschlossen wurde: diese Zahlungen müssen mit anderen Einkünften kompatibel ein. Alle drei genannten Personen hatten sich inzwischen entschieden, die Weiterzahlung der Bezüge für die folgenden 24 Monate zu beantragen, nachdem sie aus ihrem Amt ausgeschieden waren. Maria Luisa Cava de Llano, die Ex-Volksverteidigerin, hat am 31. Juli vor dem Kongress diese Fortzahlung beantragt. Von dort aus wird lediglich die Zahlung zulasten des Etats angewiesen, der dem Amt des Volksverteidigers zur Verfügung steht. Cava de Llano erhält, ohne zu arbeiten, 80 % von 116.000 Euro = 92.000 Euro jährlich für einen Zeitraum von zwei Jahren. Ihr Amtsvorgänger, Enrique Múgica, hat bis vor einigen Monaten einen ähnlichen Betrag kassiert.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]