Verfassungsgericht lehnt es ab, die Verurteilung von Igor Portu zu überprüfen

Bei dem Bombenattentat am Madrider Flughafen am 30. Dezember 2006 kamen zwei Menschen ums Leben. Foto: EFE

Bei dem Bombenattentat am Madrider Flughafen am 30. Dezember 2006 kamen zwei Menschen ums Leben. Foto: EFE

Der ETA-Terrorist war einer der Täter des Bombenanschlags auf den Madrider Flughafen im Dezember 2006

Madrid – Igor Portu, eines der drei ETA-Mitglieder, die im Zusammenhang mit dem Anschlag der baskischen Terrororganisation auf den T-4 des Madrider Flughafens zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurden, ist Mitte Mai mit dem Versuch gescheitert, eine Überprüfung seines Urteils zu erwirken. Bei dem Bombenanschlag am 30. Dezember 2006 waren zwei Menschen ums Leben gekommen. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu dem Ergebnis gekommen war, dass er während seiner Festnahme Misshandlungen ausgesetzt war, die nicht ausreichend untersucht wurden, stellte Portu beim Spanischen Verfassungsgericht einen Antrag auf Rechtsschutz. Diesen Antrag hat das Verfassungsgericht nun mit sechs zu fünf Stimmen abgelehnt. Der konservativ ausgerichtete Teil des Gerichts hat damit die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Petition Portus abzulehnen, unterstützt, während der progressive Block, der sich für eine erneute Überprüfung ausgesprochen hatte, nun ankündigt, Einzelstimmen gegen das Urteil abgeben zu wollen.

Portu war im Mai 2010 von der Audiencia Nacional als Mittäter in einem Fall von Verwüstung, in zwei Fällen von vollendetem terroristischen Mord und in 48 Fällen von versuchtem terroristischen Mord zu verschiedenen Haftstrafen verurteilt worden. Dieses Urteil wurde nicht angefochten und ist somit rechtskräftig. Gleichzeitig wurden jedoch weitere Strafverfahren gegen einige Beamte der Guardia Civil eingeleitet, die an der Festnahme des ETA-Terroristen beteiligt waren. In erster Instanz verurteilte das Provinzgericht von Guipúzcoa vier Beamte wegen schwerer Folter, weil als erwiesen galt, dass sie dem Verhafteten allein aufgrund seiner Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung ETA Verletzungen zugefügt haben. Diese Entscheidung wurde vom Obersten Gerichtshof jedoch mit der Begründung wieder aufgehoben, es lägen keine ausreichenden Beweise gegen die Polizeibeamten vor. Dieses Urteil wurde wiederum von Igor Portu vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten, und der Europäische Gerichtshof gab seiner Berufung 2018 statt.

Bei dem Bombenattentat am Madrider Flughafen am 30. Dezember 2006 kamen zwei Menschen ums Leben. Foto: EFE
Bei dem Bombenattentat am Madrider Flughafen am 30. Dezember 2006 kamen zwei Menschen ums Leben. Foto: EFE

Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Rahmen des Verfahrens einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest und verurteilte Spanien mit der Begründung, Portu habe bei seiner Festnahme Verletzungen erlitten, die eine Misshandlung darstellten. Diese konnten jedoch nicht als Folter eingestuft werden, da es an schlüssigen Beweisen für den Zweck, zu dem diese Verletzungen zugefügt wurden, fehlte. Auf der Grundlage dieses Urteils des EGMR beantragte Portu beim Obersten Gerichtshof die Genehmigung, eine Überprüfung seiner Verurteilung zu beantragen. Der Oberste Gerichtshof lehnte die Petition ab, woraufhin der Verurteilte Rechtsschutz beim Verfassungsgericht beantragte. Der Oberste Gerichtshof lehnte die Überprüfung des Urteils unter anderem mit der Begründung ab, dass es keine Verurteilung gebe, die beweise, dass die Aussagen des Angeklagten durch Gewalt oder Zwang erfolgt seien. Seine Verletzungen seien zwar im Polizeigewahrsam entstanden, es gebe jedoch keine Beweise für die Absicht, ein Geständnis zu erzwingen, oder für einen Zusammenhang mit dem Beweismaterial, das zur Verurteilung des Terroristen verwendet wurde.

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