Vermögenssteuer wiedereingeführt


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Ab einem Vermögen von 700.000 Euro bzw. dem ersten Wohnsitz im Wert ab 300.000 Euro

Lange wurde diskutiert, doch dann beschloss die spanische Regierung am 15. September die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Erst 2008 war die impuesto del patrimonio abgeschafft worden; damals ahnte die spanische Regierung noch nichts von der bevorstehenden Wirtschaftskrise. Die Ausfälle in den regionalen Kassen [die Vermögenssteuer kommt den autonomen Regionen zugute] wurden seitdem vom Staat ausgeglichen, der gemäß dem Gesetz zur Finanzierung der Autonomen Regionen jährlich 2,1 Milliarden Euro verteilte.

Madrid – Doch die Zeiten sind schlecht und die Regierung holte die impuesto del patrimonio nun wieder aus der Schublade hervor und segnete diese per Dekret ab.

Während es sich bis 2008 sinngemäß eher um eine Vermögenssteuer handelte, kann nun von einer Reichensteuer die Rede sein. Im Vergleich zu der früheren Steuer wurden bedeutende Änderungen vorgenommen. So wird die Abgabe erst ab einem Vermögen von 700.000 Euro (bis 2008 lag die Grenze bei knapp 108.000 Euro) bzw. dem ersten Wohnsitz im Wert ab 300.000 Euro (bis 2008 um die 150.000 Euro) erhoben – pro Steuerzahler. Außerdem wird die Steuer vorerst auf die Jahre 2011 und 2012 begrenzt.

Wirtschaftsministerin Elena Salgado wies darauf hin, dass die beiden Freibeträge zusammen ein Vermögen von einer Million Euro ergäben, sodass nur die Reichen und nicht wie früher auch die Mittelschicht betroffen sein würden. Außerdem habe man die Erhebung der impuesto del patrimonio auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 begrenzt, da gerade in diesen beiden Jahren von Spanien große Anstrengungen zur Reduzierung des Defizits vorzunehmen seien und die kommende Regierung der Situation in zwei Jahren entsprechend neu entscheiden solle.

Umstritten ist allerdings, dass die autonomen Regionen neben den Einnahmen aus der Vermögenssteuer auch weiterhin die Ausgleichszahlungen erhalten werden, da das Gesetz zur Finanzierung der Autonomen Regionen nicht einfach so per Dekret geändert werden kann [die Vermögenssteuer konnte per Dekret wiedereingeführt werden, da sie nur ausgesetzt und nicht abgeschafft worden war]. Der spanische Staat dagegen wird nicht von der Reichensteuer profitieren und darüber hinaus auch weiter den Ausgleich zahlen.

In ganz Spanien sind 160.000 Steuerzahler betroffen; erwartet werden Mehreinnahmen in Höhe von 1,08 Milliarden Euro (basierend auf Daten des Jahres 2007). Im letzten Jahr der Vermögenssteuer bezahlten die 4.000 Spanier mit einem Vermögen über sechs Millionen Euro ein Fünftel dieser Steuereinnahmen.

Laut der Gewerkschaft der Finanzbeamten (GESTHA) sollen fast 5.000 kanarische Steuerzahler die Abgabe leisten müssen und den Kanarischen Inseln 24,6 Millionen Euro einbringen (basierend auf Daten des Jahres 2007).

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