Von den Toten auferstanden?


Ángel González Acosta und seine Tochter Angélica in Venezuela. Foto: Privat

Ein für tot erklärter Canario meldete sich aus Venezuela:
„Ich, Ángel González Acosta, erkläre hiermit, dass ich nicht tot bin.”

Caracas/Teneriffa – Ángel González Acosta feierte in diesen Tagen seinen 86. Geburtstag. Doch eigentlich müsste er einen neuen Geburtstag feiern, denn er wurde für tot erklärt und kämpft nun um seine Rückkehr unter die Lebenden.
1933 in La Laguna geboren, wanderte er 1978, wie seinerzeit viele Canarios, nach Venezuela aus.
Groß war seine Verwunderung, als er eines Morgens ein Schreiben mit seiner Sterbeurkunde im Briefkasten vorfand. Er konnte das nicht fassen und war sicher, dass es sich um einen Verwaltungsfehler handeln müsse. Doch das war nicht der Fall.
Seine Tochter María, die er 1978 auf La Palma zurückließ, hatte den Stein ins Rollen gebracht. Wie der Oberste Kanarische Gerichtshof bestätigt, stellte Maria González den entsprechenden Antrag, nachdem sie jahrzehntelang nichts von Ihrem Vater gehört hatte. In verschiedenen Zeitungen und Radiosendern Spaniens waren erfolglos Suchanzeigen veröffentlicht worden, und in den Einwohnermeldelisten Venezuelas war man auch nicht fündig geworden.
Gemäß Artikel 193 des Spanischen Zivilgesetzbuchs kann eine Person als verstorben registriert werden, wenn ihre Familie zehn Jahre lang keine Nachricht von ihr hat. Und so ist das Ableben von Àngel 2010 im Spanischen Staatsanzeiger BOE, Boletín Oficial del Estado, veröffentlicht worden. Eingetragenes Todesdatum: 1. Januar 2008.
González Acosta kann sich nicht erklären, was seine Tochter dazu bewegt hat, seinen Tod zu registrieren. „Ein wenig traurig darüber bin ich schon“, meint er. Ein langer Verwaltungsweg liegt nun vor ihm, bei dem ihm Angélica, seine Tochter aus der in Venezuela geschlossenen Ehe, behilflich ist.
Der erste Schritt ist ein Treffen mit dem spanischen Konsul in Venezuela, der aber nur bestätigen kann, dass Ángel González Acosta tatsächlich lebt. Seinen Tod „rückgängig“ zu machen, ist Aufgabe eines Richters.
Ángel ist nach wie vor spanischer Staatsbürger, doch durch seine momentane Situation kann er seine Aufenthaltsgenehmigung in Venezuela nicht verlängern und bekommt somit auch keine Altersversorgung. Jegliche Behördenangelegenheiten bleiben für ihn derzeit unerledigt.
Der gleiche Richter, der seinen Todesbescheid ausgestellt hat, muss diesen Vorgang nun wieder rückgängig machen.
Da stellt sich nun die Frage, wie hier vorzugehen ist. Eine Reise von Venezuela nach Spanien ist für Ángel nicht nur zu anstrengend, sondern auch zu teuer. Seine größte Sorge ist jedoch, „dass er als „Toter“ wohl nicht in Spanien einreisen darf“. Er nimmt die Sache mit Humor, richtet sich aber gleichzeitig mit einem Hilferuf an verschiedene Rechtsexperten und an Hilfsorganisationen, die ihm bei der Lösung seines Problems behilflich sein könnten.
Seine Tochter Angélica hat sich bereits per E-Mail mit dem Obersten Kanarischen Gerichtshof in Verbindung gesetzt, in der Hoffnung, dass dieser Zustand beendet wird.
„Mein Vater soll von den Toten auferstehen“, fordert sie mit Nachdruck.

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