Wahlkampf aus dem Gefängnis


Die ehemaligen Minister Kataloniens Carles Mundó, Jordi Turull und Josep Rull klatschten, als sie gegen Kaution aus dem Gefängnis von Estremera entlassen wurden. Foto: EFE

Die Entscheidungen der Richter in Madrid und Brüssel bestimmen nun die Richtung der Kampagne

Barcelona/Brüssel – Fünf Millionen Bürger Kataloniens sollen am 21. Dezember an den Urnen über eine neue Regierung entscheiden. Der Wahlkampf hat bereits am vergangenen Dienstag, dem 5. Dezember, begonnen. Welchen Verlauf der Wahlkampf nehmen würde, hatte in den Händen von zwei Richtern gelegen und hing von ihren Entscheidungen ab.

Der eine sitzt in Madrid und hatte zu entscheiden, ob eine Reihe von Kandidaten – alle  ehemalige Regierungsmitglieder – aus der Untersuchungshaft entlassen werden, oder den Wahlkampf aus ihrer Gefängniszelle heraus führen müssen.

Der zweite Richter befindet sich in Brüssel und hatte am vergangenen Montag ebenfalls ein wichtiges Urteil zu fällen: Es ging um die Auslieferung des abgesetzten Präsidenten der Regionalregierung Kataloniens, Carles Puigdemont, und vierer Minister seiner ehemaligen Regierung, die sich gemeinsam mit ihm nach Belgien abgesetzt hatten. Sowohl Puigdemont, der sich noch in Brüssel aufhält, als auch sein ehemaliger Vizepräsident Oriol Junqueras, der in Madrid einsitzt, treten als Spitzenkandidaten für ihre Parteien an. Auch die meisten übrigen inhaftierten Politiker kandieren am 21. Dezember. Sie hatten den Richter am Obersten Gerichtshof schon vor Tagen um ihre Freilassung ersucht, um sich aktiv am Wahlkampf beteiligen zu können. Der hatte sie Tage zuvor bereits verhört, doch seine Entscheidung auf den 4. Dezember verschoben.

Kurz vorher hatte der Oberste Gerichtshof die Angelegenheit der inhaftierten Separatisten an sich gezogen, während zuvor das Nationalgericht dafür zuständig war. Eine Richterin dieser Institution hatte Anfang November die Untersuchungshaft verhängt. In der Regel ist der Oberste Gerichtshof nur für Politiker zuständig, welche Immunität besitzen, weil sie noch in der Politik aktiv sind. Damit sich diese äußerst delikate Angelegenheit in einer Hand befindet, hat sich der Gerichtshof dennoch für zuständig erklärt und ist nun auch für die zwei inhaftierten Bürgerrechtler und die abgesetzten Mitglieder der Regionalregierung zuständig.

Bekanntlich könnten die katalanischen Politiker auch aus ihrer Gefängniszelle heraus kandidieren, sofern sie noch nicht rechtskräftig verurteilt sind. Doch ist der Wahlkampf aus einer Zelle heraus sehr schwer zu organisieren und zu führen. Doch den Separatisten spielt dieser Umstand mit Sicherheit in die Hände, sie haben bereits den Begriff „politische Häftlinge“ geprägt. Sie werfen der Madrider Regierung autoritäres Verhalten vor und hatten bei Protestaktionen für die Freilassung der Häftlinge 750.000 Personen auf die Straße gebracht. Diese Menschen sind längst nicht alle Anhänger einer Unabhängigkeit Kataloniens, doch wenden sie sich entschieden gegen die Inhaftierung ihrer Regionalpolitiker.

Die ehemaligen Regierungsmitglieder, gegen die am 2. November vom Nationalgericht wegen Rebellion und Aufruhr Untersuchungshaft verhängt wor- den war, haben am 1. Dezember vor dem Obersten Gerichtshof ausgesagt. Sie hatten die Anwendung des Artikels 155 der Spanischen Verfassung anerkannt, um die Freilassung zu erreichen. Ebenso verpflichteten sie sich, das Gesetz zu erfüllen. Damit folgten sie dem Weg der ehemaligen Parlamentspräsidentin Carmen Forcadell, die gegen Kaution freikam, als sie erklärt hatte, sie sei überzeugt gewesen, nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Die Staatsanwaltschaft jedoch zeigte sich nicht überzeugt von diesen Argumenten und vermutete außerdem Fluchtgefahr, weshalb die Entscheidung zunächst auf den 4. Dezember verschoben wurde.

Schon am frühen Vormittag des 4. Dezember kam die mit Spannung erwartete Nachricht aus Madrid: Ex-Vizepräsident Oriol Junqueras, Ex-Innenminister Joaquim Form sowie die beiden Führer der Unabhängigkeitsbewegungen ANC und Ómnium, Jordi Sánchez und Jordi Cuixard, bleiben weiterhin in Haft, weil sie in direktem Zusammenhang mit den gewalttätigen Zwischenfällen während der illegalen Volksabstimmung am 1. Oktober in Katalonien stehen. Weitere sechs Regionalpolitiker, die ebenfalls inhaftiert waren, kamen nach Hinterlegung einer Kaution von jeweils 100.000 Euro auf freien Fuß. Sie müssen sich wöchentlich melden, dürfen nicht ausreisen, und es wurden ihnen die Pässe entzogen.

Die Meldung aus Brüssel über die „endlose Geschichte“, wie die belgischen Medien den Fall Puigdemont inzwischen nennen, kam erst am Mittag. Noch hat das Gericht keine Entscheidung gefällt, jedoch einen Termin genannt, wann das Urteil über die Auslieferung von Carles Puigdemont und seinen vier Ministern zu erwarten ist: In zehn Tagen, konkret am 14. Dezember. Der Richter wolle keine übereilte Ent- scheidung treffen und den Fall noch einmal eingehend studieren, verlautete aus dem Gericht. Die belgische Staatsanwaltschaft dagegen hat ihren Standpunkt noch einmal bekräftigt – sie sieht keinen Grund, den Ex-Präsidenten und seine vier Minister nicht nach Spanien auszuliefern.

Die Verteidiger laufen gegen diese Argumente Sturm: Die Delikte, die ihren Mandanten vorgeworfen werden, seien in der belgischen Strafgesetzordnung nicht enthalten. Außerdem bestehe für die fünf „Flüchtlinge“ die Gefahr, dass ihre Grundrechte in Spanien missachtet und verletzt würden, die nach Internationalem Recht garantiert sind. Mehr als drei Stunden hatten sie vergeblich versucht, die belgische „Chambre du Conseil“ davon zu überzeugen, wie gefährlich es für ihre Mandanten sei, nach Spanien zurückzukehren und sich dort einem Prozess zu stellen.

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