Weg frei für neue Fünsternehotels


Verfassungsgericht schmettert Beschwerde ab

Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde der Zentralregierung gegen das vor einem Jahr beschlossene Tourismusgesetz der Kanaren abgeschmettert. Nun können wieder Hotels auf den Inseln gebaut werden, jedoch nur im Fünfsternebereich.

Madrid –

Nur fünf Sterne plus

Im Sommer 2013 hatte das Regionalparlament das neue Tourismusgesetz oder Gesetz zur touristischen Modernisierung – Ley de Renovación y Modernización Turística – verabschiedet, in dessen Rahmen der 2003 verhängte Baustopp für touristische Unterkünfte zum Schutz vor einer unkontrollierten Massenbebauung – „Moratorium“ genannt – teilweise aufgehoben wurde. Der regionale Gesetzgeber ebnete den Weg für den Bau von Fünfsterne- und Fünfsterne-Luxus-Hotels und exklusiven Villen in Meeresnähe (200 m), versagte jedoch weiterhin die Errichtung neuer Viersternehotels. In dieser Kategorie wurde allein die Erneuerung und eventuelle Hochstufung erlaubt. Weil auf Gran Canaria jedoch gerade für Viersternehotels Bedarf besteht – die meisten Urlauber steigen in Hotels dieser Kategorie ab –, traf die selektive Freigabe in Las Palmas auf großen Protest und sorgte für Zwist zwischen den Hauptinseln.

Die Verfassungsbeschwerde

Anfang März legte die Zentralregierung Verfassungsbeschwerde gegen das neue Tourismusgesetz ein. Die Regierung unterstellte, das Gesetz verstoße gegen europäisches und nationales Recht und berief sich auf das Gesetz über den freien Zugang zu Dienstleistungen und deren Ausübung, mit dem die EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt umgesetzt wurde. Konkret ging es der Zentralregierung um den Artikel 4.2 Absatz a) und c) des kanarischen Tourismusgesetzes, welcher den Neubau von Viersternehotels untersagen und somit die unternehmerische Freiheit verletzen könnte.

Das Verfassungsgericht ließ die Beschwerde zu und setzte die entsprechenden Absätze zumindest vorübergehend aus.

Investoren legten Vorhaben auf Eis

Die Befürchtungen der Regionalregierung, die Verfassungsbeschwerde würde zu Rechtsunsicherheit führen und den Inseln schaden, bewahrheitete sich leider sehr schnell. Kurz nachdem die Zentralregierung den Gang vor das Verfassungsgericht bekannt gegeben hatte, ordneten allein auf Teneriffa mindestens zehn ausländische Investoren, die Fünfsternehotels im Süden der Insel errichten wollten, die sofortige Aussetzung der Vorhaben an.

Weg frei für neue Fünfsternehotels

Anfang Juli nun entschied das Verfassungsgericht über die Beschwerde, und zwar zugunsten der Kanarenregierung. Die Verfassungshüter legten die umstrittenen Absätze nicht als Verbot neuer Viersternehotels sondern vielmehr als Erlaubnis zum Bau neuer Fünfsternehotels aus. Die von der Zentralregierung unterstellten wirtschaftlichen Nachteile und damit die Verletzung des Allgemeininteresses würden zumindest nicht auf dem Artikel 4.2 Absatz a) und c) beruhen. Das Verfassungsgericht hob die Aussetzung auf. Nun steht dem Bau neuer Fünfsternehotels nichts mehr im Weg.  

Offener Konflikt

Nun ist jedoch der Zwist zwischen den beiden kanarischen Hauptinseln wieder entbrannt. Während sich die touristischen Unternehmer Teneriffas über die Möglichkeit zum Bau neuer Fünfsternehotels freuen, ist man auf Gran Canaria weniger entzückt, denn hier mangelt es nicht an Fünf- sondern vielmehr an Viersternehotels.

Jorge Marichal, Präsident des Hotelverbandes der Provinz Santa Cruz de Tenerife (Ashotel), und Fernando Fraile, Präsident des Hotelverbandes der Provinz Las Palmas de Gran Canaria (FEHT), verlegten die offizielle Debatte auf die Zeit nach den Sommerferien. Fraile erklärte, er werde sich auch weiterhin entschieden für den Bau neuer Viersternehotels einsetzen.

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