Zugang zum „Goldenen Visum“ wird weiter erleichtert


Bisher haben besonders Russen und Chinesen Luxusimmobilien erworben und dazu die Aufenthaltsgenehmigung erhalten

Die Regierung plant, den Zugang zur Erteilung eines sogenannten „Goldenen Visums“ weiter zu erleichtern. Im September 2013 war diese besondere Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger mit vereinfachten Voraussetzungen eingeführt worden, um den Immobilienüberschuss abzubauen, die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen.

Denn Bedingung für ein „Goldenes Visum“ ist entweder der Kauf einer Luxusimmobilie im Wert von mindestens 500.000 Euro, der Kauf von Staatsanleihen im Wert von mindestens zwei Millionen Euro, der Kauf von Privataktien im Wert von mindestens einer Million Euro oder die Umsetzung eines unternehmerischen Projektes. 

Seit der Einführung des „Goldenen Visums“ im September 2013 und bis Dezember 2014 haben 530 Ausländer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, davon 490 durch Kauf einer Luxusimmobilie. Die meisten Immobilienkäufer stammten aus Russland, China oder Saudi-Arabien, während es sich bei den Unternehmern größtenteils um US-Amerikaner handelte. 

Im vergangenen Jahr sind jedoch bei der Erteilung Probleme aufgetaucht, welche die Regierung durch bestimmte Änderungen nun zu lösen sucht. So musste beispielsweise ein Jungunternehmer, der nach Abschluss eines Master-Studienganges eine Firma gründen wollte, erst einmal ausreisen, um dann vom Ausland aus ein „Goldenes Visum“ zu beantragen. Dieser Umstand veranlasste den jungen Mann, mit seinem unternehmerischen Projekt nach Großbritannien abzuwandern. Nach der neuen Regelung hätte er direkt vor Ort das Visum beantragen können.

Weiterhin ist vorgesehen, den Kreis der Begünstigten um die nichtehelichen Lebenspartner, volljährigen Kinder und wirtschaftlich abhängige Vorfahren zu erweitern. Im Falle eines „Goldenen Visums“ wegen Immobilienkaufs soll eine sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung schon erteilt werden, wenn nur eine Anzahlung geleistet wurde.  Die Frist zur Beantragung eines Visums ab Leistung der Investition wird von drei Monaten auf ein Jahr verlängert. Darüber hinaus werden die Investoren nicht mehr zur Verlängerung nach Spanien reisen müssen. Allgemein muss das Visum nicht mehr nach zwei sondern nach fünf Jahren neu beantragt werden, während der Bearbeitungszeit bleibt die Aufenthaltsgenehmigung wirksam. 

Abgesehen von den 530 Investoren-Visa sind zwischen September 2013 und Dezember 2014 Aufenthaltsgenehmigungen für 82 Unternehmer, 1.231 hochqualifizierte Arbeitskräfte, 369 Forscher, 907 Angestellte, die innerhalb von Unternehmensgruppen versetzt wurden, und 2.461 Familienangehörige erteilt worden. 

Die Regierung geht davon aus, dass die erteilten Visa zu Investitionen von rund 700 Millionen Euro und der Schaffung von 12.000 direkten und indirekten Arbeitsplätzen geführt haben. 

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