Zweihundert Häuschen auf La Palma unter dem Fallbeil des Küstenamtes


© Moisés Pérez

Zentrales Gericht in Madrid lehnt Einspruch der Eigentümer ab

Das spanische Küstengesetz schlägt erneut auf den Kanaren zu. Das zentrale spanische Gericht Audiencia Nacional hat im Verwaltungsstreitverfahren um den von der spanischen Küstenbehörde geplanten Abriss von etwa 200 Häusern und Hütten am Strand von La Bombilla ein Urteil gefällt.

Der Einspruch der Eigentümergemeinschaft gegen die vom Umweltministerium über das Küstenamt geplante Neugestaltung bzw. Rückversetzung des Strandgebiets in den Urzustand, was zwangsläufig den Abriss der dort stehenden Häuser bedeutet, wurde abgelehnt. Das Gericht gibt auf diese Weise dem Küstenamt Recht, das für 2,99 Millionen Euro eine umfassende Wiederherstellung der Umwelt in diesem Küstengebiet plant. Mitentscheidend für das Urteil war die Einschätzung des Projektes als ein Unternehmen von öffentlichem Interesse, denn der Strand soll dadurch wieder für die Allgemeinheit zugänglich und nutzbar gemacht werden, während er bislang von illegalen Privathäusern belegt wird. Das Gericht stufte die in den Projektplänen beschriebenen Absichten, das gesamte Strandgebiet landschaftlich wiederherzustellen, die Infrastrukturen am Strand zu verbessern, die Neubepflanzung mit endemischen Pflanzenarten vorzunehmen sowie einen Spazierweg entlang der Küste anzulegen als positiv für die Allgemeinheit ein.

Das spanische Küstengesetz aus dem Jahr 1988 wird von der sozialistischen Regierung Spaniens seit einigen Jahren verstärkt angewandt. Schon 2006 wurde von einer „Bereinigung der Küsten von illegalen Bauten“ gesprochen, die an manchen Orten auf den Kanaren bereits umgesetzt wurde. Man erinnere sich in diesem Zusammenhang an den Abriss des Fischerorts Cho Vito auf Teneriffa im Herbst 2008, der wegen des hartnäckigen Widerstands seiner Bewohner Schlagzeilen machte (das Wochenblatt berichtete).

Auch die Besitzer der Häuser am Strand von La Bombilla wollen sich nicht geschlagen geben und haben über ihren Anwalt bereits mitteilen lassen, dass sie den Kampf weiterführen werden. „Die Botschaft lautet, dass der Feind sehr mächtig ist. Es sind viele wirtschaftliche Interessen im Spiel, aber wir wissen uns zu verteidigen“, teilte der Anwalt mit, der als nächsten Schritt eine Revisionsbeschwerde erwägt.

Von der Bürgervereinigung aus wurde versichert, dass bis zum Schluss weitergestritten wird, „wenn nötig bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, denn das Küstengesetz werde von den Reichen und Mächtigen miss­braucht und gehe zu Lasten der Armen.

Mindestens fünfzig der etwa zweihundert vom Fallbeil des Küstenamtes bedrohten Häuser und Hütten am Strand La Bombilla sind der einzige Wohnsitz ihrer Eigentümer. Der Rest wird als Wochenend- oder Feriendomizil genutzt.

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