Die Kanarenregierung erwartet die Vernichtung von bis zu 95.900 Stellen
Kanarische Inseln – Im besten Falle erwartet die Kanarenregierung den Verlust von 65.600 Arbeitsplätzen aufgrund des wirtschaftlichen Shutdowns in der Coronavirus-Krise. Im schlechtesten Fall könnten es bis zu 95.900 werden, wenn die Touristen länger ausbleiben als erwartet. Angesichts dieser verheerenden Perspektiven richtet sich der Blick auf die Baubranche als Retter in der Not.
Schon im Mai sind auf dem Bau 2.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden, und so soll es nach Aussagen von Óscar Izquierdo, dem Präsidenten des Bau-Provinzverbandes von Santa Cruz de Tenerife (Fepeco), in den kommenden Monaten weitergehen. Dies wäre dringend nötig in Anbetracht der Schrump-fung der kanarischen Wirtschaftsleistung, die laut einem Dokument, das durch das Referat Wirtschaft und Internationalisierung der Kanarenregierung ausgearbeitet wurde, bei 12,7% bis 19,2% liegen wird. Demzufolge ist mit einer Verringerung des kanarischen BIP um 5.622 bis 8.632 Millionen Euro zu rechnen.
Schon früh, nachdem klar wurde, wie schwerwiegend die wirtschaftlichen Folgen der Epidemie-Maßnahmen sein würden, wies Román Rodríguez, der kanarische Finanzminister und Vizepräsident, auf die Notwendigkeit hin, die Verschuldung über das von Brüssel verordnete Korsett hinaus anzuheben und in Bauprojekte zu investieren. Das Bauwesen ist eine der Branchen, welche die meisten Arbeitskräfte nachfragt, und genau dies wird auf den Kanaren nun gebraucht, um die Lücke zwischen dem Angebot und der Nachfrage nach Arbeit so weit wie möglich zu verkleinern.
Dem Szenario, welches das Wirtschaftsressort entworfen hat, zufolge, ist frühestens im ersten Quartal 2021 damit zu rechnen, das vorherige Produktionsniveau wieder zu erreichen. Die verloren gegangenen Arbeitsplätze wiederzugewinnen, werde das ganze kommende Jahr in Anspruch nehmen. Und auch das nur, wenn alle beteiligten Akteure gezielt darauf hinarbeiten und beispielsweise die Zeit, die es dauert, eine Baugenehmigung zu erhalten, deutlich verkürzt wird. Dies müsste nach dem Gesetz nicht länger als drei Monate dauern, tatsächlich gibt es Fälle, die sich bis zu 24 Monate hinziehen.