Verfahren wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens


© EFE

Geschäftsgebaren von Telefónica auf dem Prüfstand

Die Spanische Wettbewerbskommission CNC hat ein Verfahren gegen den früheren Telekommunikationsmonopolisten Telefónica eröffnet.

Madrid – Untersucht wird ein mögliches wettbewerbswidriges Verhalten des Telefonriesen, das darin besteht, durch Vertragsklauseln den freien Wechsel von Firmenkunden zu anderen Anbietern zu beschränken. Das Verfahren wurde von Amts wegen eingeleitet, als bekannt wurde, dass insbesondere in Handyverträgen mit Selbstständigen und kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen der Anbieterwechsel in ungerechtfertigtem Ausmaß eingeschränkt wird. Das Verfahren untersucht einen möglichen Verstoß gegen Artikel 1 des Wettbewerbsgesetzes 15/2007 und muss innerhalb der kommenden achtzehn Monate abgeschlossen werden.

In einem anderen Verfahren, in dem die Wettbewerbskommission im Jahr1999 dem Telekommunikationsunternehmen wegen Missbrauchs seiner Marktführerschaft ein Bußgeld von 3,66 Millionen Euro auferlegt hatte, hat der Oberste Spanische Gerichtshof Ende 2012 dem Widerspruch von Telefónica stattgegeben.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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