Apotheken wollen in den Internethandel mit Medikamenten einsteigen


Bisher war dieser Vertriebsweg illegal und ermöglichte den Verkauf gefälschter Arzneimittel

Auch wenn auf diversen spanischen Websites Medikamente zum Billigtarif und mit vermeintlichen Garantien und Qualitätssiegel angepriesen werden, wurde erst kürzlich der Medikamentenverkauf im Netz gesetzlich geregelt.

Alicia Wildpret, Sekretärin der Apothekenkammer Santa Cruz de Tenerife und Mitglied der Expertengruppe zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, erklärte in einem Gespräch mit der Zeitung Diario de Avisos: „In Spanien existieren weder legale noch sichere Wege, ein Medikament über das Internet zu erwerben.“

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt, dass über die Hälfte der über das Netz vertriebenen Medikamente gefälscht sind. Die Folgen sind gravierend. So geht die WHO davon aus, dass jedes Jahr „Tausende Todesfälle“ auf die gefälschten Medikamente zurückzuführen seien. Darüber hinaus würde der Konsum dieser illegalen Produkte teilweise zu Resistenz gegenüber anderen lebensrettenden Arzneimitteln führen. Ganz nebenbei führen die gefälschten Medikamente so auch zu einer weiteren unnötigen Belastung des Gesundheitssystems.

Um den illegalen Handel zu unterbinden, hat die Europäische Union im Juni 2011 eine entsprechende Richtlinie beschlossen, an deren Umsetzung Alicia Wildpret beteiligt war. Im Herbst 2013 wurde das entsprechende Königliche Dekret verabschiedet, welches den Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet regelt.

Nach Auskunft von Wildpret eröffnet dieses Gesetz den Apotheken die Möglichkeit für den Arzneimittelverkauf über das Internet, eine Option, welche schon diverse Apotheken auf den Kanarischen Inseln für sich prüfen.

In Zukunft könne der Verbraucher auf offiziell geprüften Websites Medikamente kaufen mit der Sicherheit, dass diese legal seien, kündigte Alicia Wildpret an. Sei das entsprechende Europäische Qualitätssiegel erst einmal ausgereift, könnten die Apotheken auch dieses erwerben und sich praktisch damit als vom Gesundheitsministerium überprüft ausweisen.

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