Ehe ist jetzt gleich Ehe


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Verfassungsrichter haben entschieden

Nach sieben langen Jahren hat nun endlich das Spanische Verfassungsgericht Recht gesprochen und wies die Verfassungsbeschwerde der Partido Popular (PP) zurück. Es erklärte die gleichgeschlechtliche Ehe für verfassungskonform.

Madrid – Über 44.000 homosexuelle Ehepartner konnten aufatmen und  sich über den Sieg der Gleichberechtigung freuen.

Im Jahr 2005 änderte die damals erst seit einem Jahr amtierende sozialistische Regierung des ehemaligen Präsidenten José Luis Rodríguez Zapatero den Código Civil (das Bürgerliche Gesetzbuch Spaniens), um die gleichgeschlechtliche Ehe nicht nur zu erlauben sondern auch der Hetero-Ehe in Rechten und Pflichten gleichzustellen. Damals gehörte Spanien weltweit zu den ersten Ländern mit dieser fortschrittlichen Gesetzgebung; heute sind es immer noch lediglich zwölf weltweit, die den gleichen Schritt getan haben. In Deutschland existiert  die Lebenspartnerschaft, die einer Ehe jedoch nicht vollkommen gleichgestellt ist. Vor allem wird die Lebenspartnerschaft nicht, wie die Ehe, vom Grundgesetz geschützt.

Kurz nach Beschluss der Gleichstellung von homosexueller und heterosexueller Ehe, legte die konservative PP eine Verfassungsbeschwerde ein, denn nach eigenen Angaben würde die Gleichstellung gegen „das religiöse, konstitutionelle und legale Konzept der Ehe als Union zwischen Mann und Frau“ verstoßen. Der heutige Präsident Mariano Rajoy unterstützte das Vorgehen seiner Partei gegen die gleichgeschlechtliche Ehe und sprach sich öffentlich dagegen aus. Die PP bevorzugte das Modell Deutschlands, denn eine Gleichstellung sorge für „soziale Konflikte“.

Sieben Jahre gingen ins Land, in denen mehr als 22.400 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen und viele Kinder geboren oder adoptiert wurden. Die einzigen „sozialen Konflikte“ bestanden darin, dass immer wieder Tausende auf die Straße gingen und die PP zur Rücknahme der Verfassungsbeschwerde aufforderten.

Am 6. November entschieden die höchsten Richter des Landes über die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Homo-Ehe. Sechs sozialistisch und ein konservativ orientierter Richter stimmten gegen die Verfassungsbeschwerde, drei konservative Richter dafür. Mit absoluter Mehrheit erklärte das Verfassungsgericht nun endgültig und verbindlich die gleichgeschlechtliche Ehe für verfassungskonform.

Auf Madrids zentralem Platz, der Puerta del Sol, feierten am Abend Tausende jeglicher sexueller Ausrichtung und jeglichen Alters den Sieg von Gleichberechtigung und Gerechtigkeit.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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