Eine Frage der Reihenfolge


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Spanische Kinder erhalten traditionell die beiden ersten Nachnamen ihrer Eltern

Traditionell erhalten Neugeborene in Spanien bei ihrer Erst­­einschreibung beim Standesamt beide Nachnamen ihrer Eltern.

Madrid – Beziehungsweise, um ganz genau zu sein, jeweils den ersten Nachnamen ihrer Eltern, da diese ja aufgrund derselben Regelung ebenfalls über die zwei ersten Nachnamen jeweils ihrer eigenen Eltern verfügen. Die Reihenfolge ist dabei, ebenfalls traditionell, erst der erste Nachname des Vaters, dann der erste Nachname der Mutter. Die Nachnamen der Eltern unterscheiden sich, da es in Spanien bei einer Eheschließung nicht üblich ist, dass einer der Brautleute den Nachnamen des anderen annimmt. Lauten die beiden ersten Nachnamen der Eltern zufälligerweise gleich, zum Beispiel Rodríguez, dann heißt   ihr Kind also fortan beispielsweise „Miguel Rodríguez Ro­dríguez“.

Ein Vorschlag der regierenden Sozialisten hat jetzt jedoch erhebliche Unruhe in dieses traditionelle System gebracht. Bereits vor Monaten war nämlich beanstandet worden, die Tatsache, dass Kinder in der Regel automatisch an erster Stelle den Nachnamen des Vaters und an zweiter den der Mutter erhielten, sei nicht mit dem Prinzip der Gleichheit zu vereinbaren. Sollten sich die Eltern also nicht freiwillig diesbezüglich einigen, müsse künftig die Reihenfolge des Alphabets über die Reihenfolge der Nachnamen entscheiden, sprich „Pérez“ käme vor „Zamora“, egal, ob letzterer der Nachname des Vaters oder der Mutter ist.

Obwohl wohl nicht zuletzt die Macht der Gewohnheit dafür sorgt, dass Streitfälle im Hinblick auf die Reihenfolge der Nachnamen von Kindern eher selten sind, hat der Vorschlag der Sozialisten für einigen Wirbel gesorgt. Um eine Entscheidung in der Angelegenheit nicht zu sehr zu gefährden, haben die Sozialisten nun eingelenkt und sich auf einen Kompromiss eingelassen.

Demnach hat der Justizausschuss des Abgeordnetenhauses jetzt entschieden, dass „im Falle einer Unstimmigkeit zwischen den Eltern, oder wenn auf dem Anmeldeformular des Kindes beim Standesamt keine Angaben zu den Nachnamen des Kindes gemacht wurden, den Eltern schriftlich drei Tage Zeit gegeben wird, eine gewünschte Reihenfolge der Nachnamen nachzureichen. Sollten nach Ablauf der Frist immer noch keine konkreten Angaben dazu vorliegen, liegt die Entscheidung beim zuständigen Beamten des Standesamtes. Dieser muss sich dabei an keinerlei Kriterien halten, sondern kann je nach Lust und Laune entscheiden.

Für die regierenden Sozialisten ist diese Entscheidung dennoch ein Erfolg, denn zumindest wurde damit die automatische Reihenfolge „väterlicher Nachname“ vor „mütterlichem“ ausgeräumt.

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