Erweiterung der Indikationen im neuen Abtreibungsgesetz


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Rückschritt um 30 Jahre beim Schwangerschaftsabbruch

In das neue Abtreibungsgesetz, das Schwangerschaftsunterbrechungen auch vor der 14. Woche wieder strafbar machen wird, soll Hinweisen aus dem Justizministerium zufolge nun doch eine weitere Indikation im Zusammenhang mit Missbildungen des Fötus aufgenommen werden.

Madrid – In dem Entwurf, der im vergangenen Dezember zum Gesetzgebungsverfahren zugelassen wurde, war eine legale Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch nur im Fall von Vergewaltigung und bei Gefahr für Leben und Gesundheit der Frau vorgesehen. Um ein schwer missgebildetes Kind nicht austragen zu müssen, sollte die Schwangere von zwei Psychiatern bestätigen lassen, dass sie psychologisch nicht in der Lage ist, mit der Situation fertigzuwerden. Insgesamt ein Indikationssystem, das sogar restriktiver ist als jenes, welches vor 1985 Gültigkeit hatte.

Nun wird, aufgrund des Unmutes selbst aus den eigenen Reihen, vor der Verabschiedung noch ein wenig nachgebessert. Man spricht von einer geschlossenen Liste von fötalen Fehlbildungen, wie zum Beispiel der Hydroencephalus (Wasserkopf) und anderen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind.

Minister Gallardón unterschied in seinen jüngsten Äußerungen sehr genau zwischen den Begriffen Fehlbildung und Behinderung. Wörtlich sagte er „Ich gehöre nicht zu denen, die denken, dass eine Behinderung die Rechte einer Person einschränkt, weder vor noch nach der Geburt“. Daher wird damit gerechnet, dass Behinderungen wie das Downsyndrom nicht zu den Indikationen für einen Schwan­gerschaftsabbruch zählen werden.

Obwohl es bisher hieß, das neue Abtreibungsgesetz solle nach den Europawahlen verabschiedet werden, zögert Minister Gallardón die endgültige Verabschiedung und damit auch die Veröffentlichung des modifizierten Wortlautes des Gesetzesvorhabens noch hinaus, vermutlich um mitten in der Ferienzeit weniger Proteste aus der Bevölkerung ertragen zu müssen.

Die Reform des in der Umsetzung reibungslos funktionierenden Abtreibungsgesetzes von 2010, das allen Unkenrufen zum Trotz keine Vermehrung der Schwangerschaftsabbrüche sondern sogar eine Verminderung um 5% zur Folge hatte, stößt in der spanischen Bevölkerung auf breite Ablehnung. Die Kundgebungen und Demonstrationen gegen die Reform halten bis heute an und wurden zeitweise sogar in Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien sowie einigen lateinamerikanischen Ländern aufgegriffen. Auch die Vereinten Nationen drängen darauf, dass Spanien die Beibehaltung des heute geltenden Rechts sicherstellen möge.

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