Fluggesellschaften dürfen für Gepäck kassieren


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Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die Fluggesellschaften dürfen bei ihren Passagieren dafür kassieren, wenn sie im Gepäckraum ihrer Flugzeuge Koffer transportieren. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden und damit die Praktiken verschiedener Fluggesellschaften für legal und gesetzmäßig erklärt.

Madrid/Brüssel – Nicht erlaubt sei es jedoch, Gebühren für das Handgepäck zu erheben, das die Passagiere mit in die Kabine nehmen.

Diese Entscheidung erging aufgrund einer Klage gegen die spanische Gesellschaft Vueling und ist in keiner Weise eine Neuigkeit, sondern gebräuchliche Praxis, denn zahlreiche Gesellschaft kassieren für den Transport des Gepäcks bei den Passagieren. Doch bislang wurde damit gegen ein Gesetz der Spanischen Luftfahrt verstoßen, das – im Gegensatz zum europäischen Reglement in dieser Materie – besagte, dass die Aufgabe eines Koffers ohne zusätzliche Kosten im Grundpreis eines Tickets enthalten sei. Diese Norm steht jetzt im Widerspruch zu den entsprechenden Regeln der Europäischen Union.

Die Europäischen Richter sind zu dieser Entscheidung gelangt, nachdem am 2. November 2012 das Verwaltungsgericht von Orense eine entsprechende Anfrage an den Gerichtshof gestellt hatte, das über eine Klage des Verbraucherverbandes „Instituto Galego de Consumo“ gegen die Fluggesellschaft Vueling zu entscheiden hatte. Gegen diese Gesellschaft war eine Strafe in Höhe von 3.000 Euro wegen des Inhalts ihrer Verträge verhängt worden. Diese Sanktion erfolgte aufgrund der Anzeige einer Passagierin, die einen Aufschlag in Höhe von vierzig Euro für zwei Koffer bezahlen musste – 10 Euro pro Koffer für  jeweils Hin- und Rückflug – obwohl sie über vier Tickets zum Gesamtpreis von 241 Euro verfügte. Sie hatte eine Anzeige im Rathaus von Orense erstattet, die dann an die Verbraucherorganisation weitergeleitet wurde.

Bevor über den Einspruch gegen die Geldstrafe entschieden werden konnte, fragten die Richter bei den Europäischen Justizbehörden an, ob  es mit Europäischem Recht vereinbar sei, dass die Flug­­gesellschaften verpflichtet sind, zusammen mit dem Passagier auch seinen Koffer ohne Preisaufschlag zu transportieren.

Die Europäischen Richter erläuterten in ihrem Spruch, dass die jetzt für unzulässig erklärte spanische Norm die Gesellschaften nicht ausdrücklich verpflichtet, für das transportierte Gepäck Gebühren zu erheben, sie können jedoch frei über den Preis entscheiden.

Der Generalanwalt der EU, Yven Bot, argumentierte in seiner Begründung, die er dem Europäischen Gerichtshof zugestellt hat, die Fluggesellschaften könnten ihre Betriebskosten senken, indem sie eine Gebühr für das Gepäck erheben. „Diese Praktik ermöglicht es, Flüge zu günstigeren Preisen anzubieten als andere Gesellschaften. Das sei die  kommerzielle Logik, welche das europäische Reglement vorsieht.“

Was das Handgepäck betreffe, so bringt es das EU-Urteil zum Ausdruck, handele es sich um ein „unabdingbares Element“ des Passagiertransports und könne daher nicht Gegenstand eines Aufpreises sein und zwar immer dann, wenn es die Bedingungen in Bezug auf Sicherheit, Dimension und Gewicht erfülle.

Weder Iberia noch Vueling wollte bislang zu dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Stellung nehmen.

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