Neue Straßenreinigungsverordnung bringt hohe Bußgelder für Schmutzfinken


© WB

Puerto de la Cruz

In Puerto de la Cruz ist die erste Straßenreinigungsverordnung der Stadt verabschiedet worden. Sie befindet sich nun einen Monat lang in öffentlicher Bekanntmachung.

Tritt sie in Kraft, werden eine ganze Reihe von Verhaltensweisen mit teilweise hohen Geldbußen belegt sein.

Die neue Verordnung sieht drei Gruppen von Ordnungswidrigkeiten vor: leichte Verstöße, die mit 100 bis 750 Euro geahndet werden, schwere Verstöße, die zwischen 750 und 1.500 Euro teuer werden, und sehr schwere, die zwischen 1.500 und 3.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen können.

Als leichter Verstoß gilt Auto waschen auf der Straße, Zigarettenkippen wegwerfen, streunende Tiere füttern, Teppiche zur Straße hin ausschütteln, auf die Straße spucken oder urinieren, Hundehäufchen nicht wegräumen, die Straße bemalen, Werbezettel ausstreuen, beim Pflanzensprengen außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten von 0.00 bis 8.00 Uhr Wasser auf die Straße ausschütten, ohne Genehmigung Plakate anbringen und Müll nicht in vorhandene Abfallbehälter bzw. Container werfen.

Zu den schweren Verstößen gehört es, Abfälle, Verpackungsmaterial und anderen Müll auf die Straße und Grundstücke zu werfen, flüssige Abfallstoffe auf die Straße zu gießen, Dinge aus fahrenden Fahrzeugen zu werfen, Müll neben die dafür vorgesehenen Container zu stellen oder diese woanders hinzustellen, Tierkadaver in die Container zu werfen oder sie ohne Genehmigung auf privatem Grund zu begraben und Schrottfahrzeuge im öffentlichen Raum abzustellen.

Sehr schwere Ordnungswidrigkeiten sind der Transport ohne ausreichende Schutzmaßnahmen von Material oder Gegenständen, die auf die Straße fallen und verstreut werden können, das Deponieren oder Ausschütten von Abfällen, die schädlich oder gefährlich für die Umwelt sind, und Tierkadaver im öffentlichen Raum liegen lassen oder vergraben.

Die Verordnung sieht vor, dass Zuwiderhandelnde zunächst verwarnt werden können, ohne sofort bestraft zu werden. Bei Zahlung des Bußgeldes innerhalb von zehn Tagen müssen nur 50% der Summe entrichtet werden.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.