Palliativmedizinische Betreuung im Argen


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Ärztekammer-Präsident fordert die Einrichtung von mehr Pflegeplätzen

Vor Kurzem beschloss das kanarische Regionalparlament die Ausarbeitung eines Gesetzes für ein würdevolles Sterben, dessen Ziel es ist, Schmerzfreiheit während der letzten Phase einer voranschreitenden, nicht mehr heilbaren und sicher zum Tod führenden Erkrankung zu gewähren.

Außerdem soll die zukünftige Gesetzesnorm auch das Recht der Patienten oder ihrer Angehörigen zur Entscheidung für oder gegen palliative Maßnahmen garantieren.

Rodrigo Martín, Präsident der Ärztekammer von Santa Cruz de Tenerife, beklagte jedoch, dass bislang die Mediziner nicht bei dem Findungsprozess für dieses Gesetz hinzugezogen worden seien. Die Ärztekammer hätte nämlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, neben einem solchen Gesetz die notwendige Infrastruktur aufzubauen, an der es derzeit eindeutig mangele.

Martín zeigte auf, dass es sich bei der Palliativmedizin um ein in Spanien neues Gebiet handele, welches sich noch im Aufbau befinde. So würden die Patienten größtenteils noch von Allgemeinmedizinern und Anästhesisten betreut, obwohl sie einer speziellen Behandlung bedürften. „Es handelt sich um Patienten, die häufig unter starken Schmerzen leiden und einer sehr spezifischen Behandlung bedürfen, nicht nur physischer sondern auch psychologischer Natur,“ so der Experte.

Verglichen mit den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es auf den Kanarischen Inseln definitiv zu wenig Plätze für Pflegebedürftige, die eine palliativmedizinische Behandlung benötigen. Während die WHO eine Mindestanzahl von 80 Betten pro Million Einwohner vorschreibt, – auf den Inseln also mindestens 160 solcher Plätze zur Verfügung stehen müssten –, gibt es derzeit nur 60 derartige Betten. Im regionalen Vergleich nehmen die Kanaren einen der letzten Plätze ein. Gemäß Daten des Gesundheitsressorts und der Ärztekammer befinden sich die meisten dieser Betten in den Krankenhäusern Insular und Negrín in Las Palmas de Gran Canaria; in jedem der beiden Spitäler gibt es 16 Plätze und jeweils 12 Spezialisten. Auf Teneriffa dagegen werden nur elf Betten im Universitätskrankenhaus Nuestra Señora de la Candelaria (HUNSC) angeboten; in einer speziellen Abteilung stehen sechs Mediziner den Pflegebedürftigen zur Verfügung. Ein weiteres Dutzend gibt es in den Krankenhäusern von La Palma und Lanzarote.

Der Entwurf des kanarischen Gesetzes für würdevolles Sterben garantiert den Patienten das Recht auf eine qualitativ hohe und umfassende palliativmedizinische Betreuung und den Medizinern eine juristische Absicherung. In dem Gesetz geht es auch um das Recht zur Erstellung einer persönlichen Patientenverfügung, in der genaue Bestimmungen getroffen werden können über erwünschte Behandlung oder Stellvertreter im Falle der Entscheidungsunfähigkeit. Auch die Rechte der Familienangehörigen beispielsweise auf Begleitung des Patienten und psychologische Betreuung werden festgehalten.

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