Abgewiesen!

Das spanische Verfassungsgericht hat am 14. Dezember die von mehreren Richtern erhobenen Bedenken bezüglich einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zurückgewiesen.

Nichtstun ist keine Option

Die streitfreie und vermögensschonende Regelung des Erbfalles zerfällt zeitlich in zwei Teile: Die Erbfolgeplanung des Erblassers mit seiner letztwilligen Verfügung einerseits und die nach seinem Tode stattfindende Erbauseinandersetzung andererseits. Es ist klar, dass für den ersten Part dem Erblasser fast allein die tragende Rolle zukommt und die Erben wenig zu sagen haben. Doch auch für den zweiten Teil kann der Erblasser die entscheidende Person sein.

Unrichtige Grundstücksgröße im spanischen Grundbuch

Der Wert eines Grundstücks hängt nicht nur von seiner Lage ab, sondern insbesondere auch von seiner Größe. Häufig sind die Quadratmeterangaben der im Grundbuch (Registro de la Propiedad) registrierten Grundstücke nicht korrekt. Es handelt sich hierbei vielfach um Sünden der Rechtsvorgänger, die aus Gründen der Steuerersparnis die Grundstücksgröße bewusst niedriger angegeben hatten als dies tatsächlich der Fall war.