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Richter entscheidet zugunsten des Straßenkarnevals, setzt dem Geräuschpegel allerdings eine Grenze

Ein Urteil des Obersten Kanarischen Gerichtshofs (TSJC) hat dem Streit um den lautstarken Straßenkarneval in Santa Cruz zumindest vorläufig ein Ende gesetzt. Das Gericht wies den Antrag der Nachbarschaftsverbände auf Verbot des Festes auf der Straße zurück und befand, dass die Karnevalsveranstaltungen auch dieses Jahr auf der Straße stattfinden dürfen, allerdings unter der Bedingung, dass die Stadt alle Anstrengungen unternimmt, um eine Störung der Nachtruhe der Anwohner zu vermeiden.

Dabei weist das Gericht auf ein Gesetz hin, das einen maximalen Lärmpegel von 55 Dezibel festsetzt. Dieser, so das Urteil, dürfe in Wohngebieten nicht überschritten werden. Andernfalls müsse das Fest außerhalb der Wohngegenden verlegt werden. Der Anwalt der Gegenseite bezeichnete diese Auflage als wohl kaum umsetzbar, wenn nicht gar lächerlich, denn 55 dB werden schon bei einer normalen Unterhaltung erreicht. Bei Teneriffas Straßenkarneval ist aber die Musik meist so laut, dass keine normale Unterhaltung mehr stattfinden kann… Man wolle deshalb jede Nacht Messungen vornehmen, um Beweismaterial für eine erneute Klage zu sammeln.

Schon im vergangenen Jahr strengte ein gutes halbes Dutzend Nachbarschaftsverbände im Zentrum von Santa Cruz zum Entsetzen der Karnevalisten einen Prozess gegen die Stadt an, um ein Verbot der Karnevalsveranstaltungen auf der Straße wegen extremer Ruhestörung zu erreichen.

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