Rückblick


Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Wer bereits vor dreißig Jahren auf den Kanaren lebte oder die Inseln häufiger besuchte, wird sich noch ungern an die Tatsache erinnern, dass Iberia die staatliche Fluggesellschaft Spaniens war und daher über das Monopol verfügte. Eine Tatsache, die sich nicht nur auf mangelhafte Flugverbindungen, ungünstige Flugzeiten und hohe Tarife bezog, sondern auch auf allerlei bürokratische Hürden. Da wurde die Ankündigung der Madrider Regierung, die Liberalisierung einzelner Phasen des Flugverkehrs für die Kanaren vorzuverlegen, mit Begeisterung aufgenommen. Das sollte im Text des Reglements für Wirtschaft und Steuern der Kanaren, als REF bekannt, festgeschrieben werden, das seinerzeit in Madrid ausgehandelt wurde. Dabei ging es sowohl um die Nutzung von Charterflügen für den Fracht- als auch für den Einsatz nicht nationaler Fluggesellschaften im Linienverkehr mit europäischen Städten, aber auch mit Afrika und Amerika. Hier wurden heftige Reaktionen vonseiten der Iberia erwartet, die ihre Monopolstellung für den Fracht- und vor allem den Personenverkehr verlieren würde.


In unserer Ausgabe vom 8. Mai 1992
berichteten wir darüber, dass auch die kanarische Regierung eine Liberalisierung des Flugverkehrs begrüßen würde.

Die Nachricht:

Die Liberalisierung des Flugverkehrs soll für die Kanaren vorverlegt werden

Die entsprechenden Maßnahmen werden im REF ihren Niederschlag finden

Der Staatssekretär für Handel und Wirtschaft bei der Madrider Regierung hat seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, die Termine der einzelnen Phasen für die Liberalisierung des Flugverkehrs auf den Kanarischen Inseln vorzuverlegen. Zwei dieser Maßnahmen könnten im Text des neuen Wirtschafts- und Steuerreglements der Kanaren REF bereits ihren Niederschlag finden. Nun haben Eingeweihte jedoch Bedenken, ob die Bereitschaft des Staatsekretärs weiterhin bestehen bleibt, wenn Iberia, bekanntlich ein staatliches Unternehmen, versucht, Druck auszuüben, um dieses Monopol so lange wie möglich zu halten. Die kanarische Regierung ist ebenfalls entschlossen, in Form von zwei Dekreten, die bereits im Entwurf vorliegen, die Kompetenzen über die Autorisierung bzw. Festlegung der Tarife für den Fracht- und Passagierverkehr im interinsularen Fracht- und Passagierverkehr, die bislang noch von der Zentralregierung kontrolliert werden, zu erhalten. Diese Dekrete wurden von der autonomen Regierung der Kanaren aufgrund einer neuen Interpretation des LOTRACA (Gesetz zur Übergabe von Kompetenzen an die Kanaren) entwickelt.

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