Schweizer schützen Bankdaten von Bárcenas und Correa


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Keine Amtshilfe im Fall „Gürtel“

Das Schweizerische Bundesamt für Justiz hat überraschend ein internationales Rechtshilfeersuchen des spanischen Richters Pablo Ruz abschlägig beantwortet. Ruz hatte Informationen über Bankkonten des ehemaligen Schatzmeisters der spanischen Regierungspartei PP, Luis Bárcenas, und des als Anführer eines politischen Korruptionsnetzwerkes angeklagten Francisco Correa angefordert.

Madrid – Luis Bárcenas hat wegen illegaler Parteispenden, schwarzer Kassen und verdeckter Zahlungen an Spitzenpolitiker der PP über die Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen gemacht und ist in zwei verschiedenen Verfahren angeklagt: Im „Fall Gürtel“, der ein Netzwerk politischer Korruption im Zusammenhang mit der PP in Madrid und Valencia untersucht, und im „Fall Bárcenas“, bei dem es um die Zahlung von inoffiziellen „Zusatzgehältern“ von 5.000 bis 15.000 Euro monatlich an Spitzenpolitiker der PP und um seine Schattenbuchführung bei der Verwaltung der Parteikassen geht.

Richter Pablo Ruz führt das Verfahren im Korruptionsfall „Gürtel“, der unter der deutschen Übersetzung des Nachnamens des mutmaßlichen Hauptverantwortlichen Francisco Correa bekannt ist, und hatte sich in diesem Zusammenhang aufschlussreiche Informationen aus den Datenbanken der beteiligten Schweizer Geldhäuser erhofft, um beide Angeklagten wegen Steuerhinterziehung belangen zu können.

Das Bundesamt für Justiz begründet die Ablehnung damit, dass von spanischer Seite nicht ausreichend und überzeugend dargelegt worden sei, wie aus den Tatsachen auf das Vorliegen eines Steuerbetrugs geschlossen werden könne. Bárcenas habe die Bestechungsgelder doch offenbar versteuert. Er habe zwar Handlungen vollzogen, die zum Ziel hatten, die Herkunft der Gelder aus Bestechung zu verschleiern, dem spanischen Staat sei dadurch jedoch kein Vermögensschaden entstanden.

Luis Bárcenas hat tatsächlich die millionenschweren Einzahlungen in der Schweiz mit gefälschten Rechnungen durch Einnahmen aus Immobiliengeschäften, unternehmerischen Investitionen und dem An- und Verkauf von Kunstwerken zu erklären versucht. In den Unterlagen der gerichtlichen Untersuchung gibt es jedoch keine Belege darüber, dass Bárcenas seine Einnahmen als Erlöse aus dem Verkauf von Kunstwerken beim Finanzamt gemeldet hat. Die Schweizer Behörde jedenfalls kann zurzeit und unter den gegebenen Umständen keine Steuerhinterziehung nach Maßgabe des schweizerischen Rechts erkennen und fordert Richter Pablo Ruz auf, seinen Antrag zu vervollständigen und die Zweifel der Eidgenössischen Behörden auszuräumen. Auf spanischer Seite herrscht Unverständnis über diesen Bescheid, es sollen dem Gericht jedoch auch ohne die Bankdaten aus der Schweiz genügend Beweise vorliegen, um Bárcenas wegen Steuerhinterziehung zu belangen. Dieser hatte im März 2012 im Zuge einer Steueramnestie 10,9 Millionen Euro Schwarzgeld legalisiert.

Das Justizbundesamt wird auch für Francisco Correa, seine rechte Hand Pablo Crespo und den ehemaligen Madrider Stadtrat Alberto López Viejo, die weitere wichtige Beklagte im Fall „Gürtel“ sind, keine Daten freigeben. Eine schon erteilte Erlaubnis wurde durch den Widerspruch eines weiteren Beteiligten blockiert, der geltend machte, in der Sache bei Gericht nicht gehört worden zu sein.

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