Spaniens Corona-Direkthilfen im Europavergleich besonders restriktiv

Finanzministerin María Jesús Montero Foto: EFE

Finanzministerin María Jesús Montero Foto: EFE

Die Unterstützungsgelder wurden ein Jahr später beschlossen als in anderen Mitgliedsstaaten

Madrid – Wie der spanische Stabilitätsrat für steuerliche Haftung „Autoridad Independiente de Responsabilidad Fiscal“ (Airef) in einem ausführlichen Bericht Ende Mai bekannt gab, sind die von Spanien verabschiedeten Corona-Direkthilfen für Unternehmen und Selbstständige im Vergleich zu den übrigen Mitgliedsstaaten besonders restriktiv. Während Länder wie Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Irland, Portugal und Belgien bereits zu Beginn der Pandemie im März bzw. April 2020 erste Soforthilfen verabschiedeten, um die betroffenen Unternehmen möglichst schnell und unbürokratisch zu unterstützen, hat Spanien ein vergleichbares Hilfspaket erst im April dieses Jahres auf den Weg gebracht. Darüber hinaus kommen diese Subventionen nicht nur spät, sondern gehören nach Aussagen von Airef auch zu dem Corona-Schutzschirm mit den strengsten Anspruchsanforderungen Europas.
Das Hilfspaket, das Spanien nun verabschiedet hat, beläuft sich auf 7 Milliarden Euro und liegt damit im Verhältnis zum BIP weit unterhalb der Beträge, die andere EU-Staaten für diese Zwecke bereitgestellt haben. Nach offiziellen Schätzungen haben die Niederlande mit 4% ihres BIP die meisten Mittel zur Unterstützung der Unternehmen zur Verfügung gestellt, gefolgt von Deutschland mit 3,5%, Italien (1,5%) und Frankreich (1%). Spanien hingegen liegt mit 0,6% seines BIP etwa auf der Höhe der Hilfspakete, die Länder wie Portugal und Belgien zur Verfügung gestellt haben, und nur knapp vor Irland.
Alle EU-Mitgliedsstaaten haben bei Beginn der Pandemie ähnliche Soforthilfe-Maßnahmen in Form von Kurzarbeit, öffentlichen Bürgschaften oder der Auszahlung von Direkthilfen an Unternehmen bzw. Selbstständige auf den Weg gebracht. „In den meisten Mitgliedsstaaten wurden die ersten Soforthilfe-Pakete bereits im März und April 2020 verabschiedet“, erklärte in diesem Zusammenhang Airef-Chefin Cristina Herrero. Diese Hilfspakete und ihre entsprechenden Anspruchsanforderungen seien darüber hinaus im Laufe der Monate immer wieder der jeweils aktuellen Lage angepasst, aufgestockt und verbessert worden. Nur in Spanien nicht, dort nämlich wurde erst im April dieses Jahres ein entsprechendes Paket an Direkthilfen verabschiedet, und bis heute wurden die Gelder noch nicht ausgezahlt. Dafür sind nämlich die autonomen Regionen verantwortlich, denen nun die Mammutaufgabe zukommt zu überprüfen, welche Unternehmen angesichts der strengen Anforderungen, die die spanische Regierung ihnen auferlegt hat, nun überhaupt Anspruch auf die Unterstützungsgelder haben. Denn, obwohl die Rahmenbedingungen in allen Ländern etwa ähnlich gestaltet wurden, sind die Anspruchskriterien, die Spanien auferlegt hat, besonders streng. Das liegt unter anderem daran, dass die Hilfen ohnehin nur auf die besonders betroffenen Sektoren beschränkt sind. Doch selbst wenn ein Unternehmen zu einer der als „betroffen“ ausgewiesenen Branchen gehört, muss es darüber hinaus weit anspruchsvollere Nachweise darüber liefern, auch wirklich berechtigt zu sein. Die Aufgabe der Überprüfung kommt wiederum den autonomen Regionen zu, die nun vor der Verteilung der Gelder erst einmal Millionen an Nachweisen wie unbezahlte Rechnungen etc. durchforsten müssen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Zahlreiche Regionen haben diesbezüglich bereits moniert, das Volumen an Bürokratie, das es hier zu leisten gilt, kaum bewältigen zu können und fordern die Regierung auf, weniger restriktive Kriterien zu erlassen, um den Vorgang zu vereinfachen und zu beschleunigen.

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