Teure Rache


Einen Beamten der Stadtpolizei, der sich dafür gerächt hatte, dass ihm zweimal das Auto vor seinem Haus abgeschleppt worden war, kam diese Rache teuer zu stehen.

Ein Gericht verurteilte ihn zu 18 Monaten Haft und 450 Euro Geldstrafe, denn im Verlauf seines Rachefeldzugs hatte er gleich mehrere Straftaten begangen.

Der Abschleppdienst, der nicht von der Polizei, sondern von einem Privatunternehmen versehen wird, hatte ihm zweimal das auf dem Bürgersteig vor seinem Haus geparkte Auto abgeschleppt. Dafür verpasste er dem Unternehmen vier Strafzettel, weil ihre Abschleppwagen angeblich an vier verschiedenen Tagen und Plätzen „Rote Ampeln“ überfahren hatten. Doch in all diesen Fällen konnte der Gegenbeweis angetreten werden: zu den angegebenen Zeiten war keines der Fahrzeuge unterwegs. Sie standen in der Garage oder hatten in anderen Zonen der Stadt Aufträge durchgeführt. Die Urteilsbegründung des Gerichts: Der Polizist hat die Taten im vollen Bewusstsein begangen, dass sie illegal waren, er hat sich der fortgesetzten Urkundenfälschung schuldig gemacht und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Beweiskraft öffentlicher Dokumente untergraben. Die Tatsache, dass er Polizist ist, wurde strafverschärfend bewertet. Die Anklage hatte fünf Jahre Haft beantragt. Sein Verteidiger hatte angeführt, dass sich der Angeklagte in einer schwierigen emotionellen Lage befand, da ihn seine Lebensgefährtin verlassen hatte.

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