Schulterschluss zwischen Regierung und Kirche
Die Zentralregierung hat nicht vor, das Weltkulturerbe, welches die Mezquita von Córdoba darstellt, im Eigentum des spanischen Volkes zu halten. Justizminister Alberto Ruiz Gallardón begründete dies während eines Kulturforums des Bistums Córdoba mit eher schwammigen Argumenten.
Córdoba – Seit 775 Jahren, so Gallardón, hätte keine Regierung der Kirche das Eigentumsrecht an der Mezquita abgesprochen, nicht einmal jene, die nicht kirchenfreundlich gesinnt gewesen seien und die Kirche halte das Bauwerk durch die Nutzung als Kathedrale lebendig. Eine mögliche „Enteignung“ sei zudem in Zeiten der Krise zu teuer, da die Kirche mit Millionensummen abgefunden werden müsse. Der Justizminister führte dies ins Feld, obwohl alle Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an dem geschichtsträchtigen Monument von der Regionalregierung Andalusiens und selten auch vom spanischen Staat, also von allen Steuerzahlern, bezahlt wurden.
Die Mezquita wurde zur Zeit der arabischen Besetzung im achten und den folgenden Jahrhunderten erbaut und war lange Zeit nach Mekka die zweitgrößte Moschee der Welt. Seit der spanischen Rückeroberung zu Anfang des 13. Jahrhunderts ist sie eine römisch-katholische Kathedrale. Mit ihren 23.000 Quadratmetern Grundfläche und den 856 Säulen aus Marmor, Onyx, Jaspis und Granit ist sie ein Wahrzeichen und die Touristenattraktion Córdobas.
Erst im Jahr 2006 wurde die Mezquita-Catedral von Córdoba, ähnlich wie unzählige andere Gebäude und Grundstücke in ganz Spanien, unbemerkt von den Behörden und den Bürgern, ohne öffentliche Ausschreibung, Steuererklärung und andere sonst bei Immobilientransaktionen übliche Formalitäten gegen 30 Euro Gebühr im Grundbuch als Eigentum der katholischen Kirche eingetragen (das Wochenblatt berichtete). Bekannt wurde dies erst viel später, weil ein aufmerksamer Einwohner Córdobas sich wunderte, dass in den Touristenprospekten der Name „Mezquita-Catedral“ durch „Catedral“ ersetzt wurde. Seitdem fordert eine Bürgerinitiative die Rückabwicklung dieser „Privatisierung“ eines Kulturerbes, die möglich wurde durch eine gesetzliche Besonderheit, die Bischöfen im weltlichen Recht den Status eines Notar zuerkennt.
Der Bürgerinitiative geht es nicht nur darum, die Trennung von Staat und Kirche zu gewährleisten und den Bürgern dieses Kulturerbe zu erhalten, sondern auch darum, den Charakter des Bauwerks zu bewahren, denn das Bistum machte sich nach der Grundbucheintragung daran, den arabischen Charakter der Mezquita, der ihren Weltruf als bedeutendes Kunst- und Kulturerbe aus der maurischen Epoche Spaniens prägt, über die Umbenennung hinaus immer mehr zurückzudrängen. Das geht so weit, dass Andersgläubigen von einem aggressiven Sicherheitsdienst das Beten auf dem weitläufigen Gelände untersagt wird.
Einzig durch die Regionalregierung Andalusiens bekommt der Bürgerprotest Schützenhilfe. In einer Pressemitteilung zum eingangs genannten kirchlichen Kulturforum bezeichnete die Beauftragte der Junta de Andalucía für die Provinz Córdoba, Isabel Ambrosio, den Schulterschluss des Justizministers und des Bischofs in dem Versuch, das Eigentumsrecht der Kirche auf der Basis von Imponiergehabe, durch „Trommeln auf die Brust“, zu beweisen, als „lächerlich“.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]