Einige Fluglinien und Reiseveranstalter halten sich nicht an ein seit September gültiges Verbot
Obwohl es seit dem 1. September verboten ist, Gebühren für die Bezahlung mit Kreditkarte zu erheben, gibt es weiterhin Firmen, die diese Zuschläge berechnen, darauf hat die Verbraucherorganisation OCU hingewiesen.
Madrid – Besonders Fluggesellschaften und Reisebüros, die ihre Angebote im Internet verkaufen, sind unter den schwarzen Schafen.
Nachdem bei der OCU etliche Beschwerden eingegangen waren, hat diese nun die Fluggesellschaften Vueling und Iberia sowie das Online-Reisebüro eDreams bei der Generaldirektion für Konsum in Madrid angezeigt. Die beiden Erstgenannten schlagen 5,75 Euro bzw. fünf Euro auf, das Letztere zwischen zwei und drei Euro. Eine weitere Anzeige gegen Ryanair ist in Vorbereitung.
Das Verbot, Zuschläge für die Zahlung mit Kreditkarte zu berechnen, ist Teil eines Gesetzes vom vergangenen Juli, welches verschiedene Maßnahmen für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz beinhaltet und zum 1. September in Kraft getreten ist.
Um die Nutzung von Kreditkarten zu fördern, enthält es auch Bestimmungen, welche die Gebühren, die die Banken den Händlern berechnen, in der Höhe auf 0,2% bei Debitkarten und 0,3% bei Kreditkarten beschränkt.
Die Fluggesellschaft Iberia ließ zu den Vorwürfen verlauten, dass die neue Verordnung kompliziert in der Umsetzung sei und dem Kongress bereits ein Antrag vorliege, der unter anderem eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Regelung erreichen soll.
Auch eine weitere Verbraucherorganisation, die Facua, hat ein Online-Reisebüro aufs Korn genommen und angezeigt. Das Reiseportal Viajar. com berechnet seinen Kunden hohe Gebühren, von denen der Kunde erst erfährt, wenn der Kaufvorgang fast abgeschlossen ist. Zunächst erscheint es so, als ob die Agentur einen Gesamtpreis nennt, in dem alle Kosten schon enthalten sind, doch dann, nachdem der Käufer schon ganz am Schluss die Zahlungsart ausgewählt hat, erscheint unerwartet noch ein Zuschlag für „Verwaltung“ von 15,90 bis 24,90 Euro.
Das Erheben von Verwaltungsgebühren ist gesetzlich nicht grundsätzlich verboten, wird jedoch als betrügerisches Geschäftsgebaren gewertet, wenn es nicht zu Beginn des Kaufvorganges bekannt ist.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]