Vetorecht gegen Gen-Mais & Co


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EU-Staaten sollen die Anpflanzung transgener Pflanzen einzeln unterbinden können

Die Genehmigungsverfahren für den Anbau von Gen-Mais und anderen transgenen Pflanzen stocken seit Jahren aufgrund der Forderungen und Bedingungen, die Deutschland, Frankreich und Großbritannien stellen.

Madrid – Endgültig festgefahren haben sie sich im Verlauf des Genehmigungsverfahrens für die Gen-Mais-Variante „Pioneer 1507“, weil 19 der 28 Regierungen der EU-Mitgliedsländer dagegen und nur fünf Länder dafür stimmten, unter diesen auch Spanien.

Um nach vier Jahren intensiver aber fruchtloser Debatten nun doch den Weg freizumachen für die Zulassung von Projekten zum Anbau genveränderter Pflanzen, hat sich der Rat der Umwelt- und Landwirtschaftsminister darauf geeinigt, dass jedes EU-Mitgliedsland die Möglichkeit haben soll, die Kultivierung von Gen-Pflanzen auf seinem Staatsgebiet zu verbieten, auch dann, wenn eine allgemeine Genehmigung der EU vorliegt. Um dazu den Segen der EU-Kommission zu erhalten, müssen die Staaten ihre Gründe darlegen. Solche Grün­de können Auswirkungen auf die Umwelt, die Landwirtschaft oder die Gebietsverwaltung sowie sozioökonomischer Natur sein. Die europäische Regierung hofft, durch die Erweiterung des Handlungsspielraumes der Regierungen, die Genehmigung neuer Gen-Anpflanzungen zu erleichtern.

Damit die Übereinkunft der EU-Minister Gültigkeit bekommt, muss sie im Herbst noch vom kürzlich gewählten EU-Parlament verabschiedet werden. Ab diesem Zeitpunkt können die einzelnen Staaten der EU-Kommission mitteilen, wenn sie von bestimmten Genehmigungen ausgeschlossen werden wollen. Diese Genehmigungen werden durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vergeben, deren industriefreundliche Genehmigungspraxis schon verschiedentlich in die Kritik geraten ist, weil einige Gremiums-Mitglieder, die an den Entscheidungen beteiligt sind, gleichzeitig für Unternehmen tätig sind, deren Aktivitäten sie kontrollieren (Süddeutsche Zeitung, 27.10.2011).

Umweltverbände sehen in der neuen Regelung keine Verbesserung und befürchten in der Folge ein deutliches Anwachsen der Bestände gentechnisch veränderter Pflanzen auf europäischen Äckern. Den Unternehmen werde zu viel Mitspracherecht eingeräumt, und die Ablehnungsgründe seien zu schwammig, sodass mit Klagen der Gentechnikfirmen gegen die Staaten, die sich verweigern, zu rechnen sei.

Die Entwicklung ist von besonderer Bedeutung für Spanien als dem Land der Europäischen Union mit dem größten Anteil an Anbaufläche genveränderter Pflanzen. Allein 80% der Gen-Mais-Felder befinden sich in Spanien.

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