Regierung schlägt gemäßigten Kurs im Justizwesen ein


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Fast alle Änderungen und Pläne des ehemaligen Justizministers Alberto Ruiz-Gallardón wurden aufgehoben

Für viel Wirbel hatte Alberto Ruiz-Gallardón, bis vor Kurzem Justizminister im Kabinett Mariano Rajoys, während seiner Amtszeit gesorgt. Ruiz-Gallardón eckte mit seinen äußerst konservativen Vorstellungen über zentrale rechtliche Fragen überall an.

Am Ende scheiterte er an dem Versuch, das Abtreibungsrecht zu verschärfen. Er verlor sogar die jahrelange Rückendeckung seines Chefs, des Präsidenten Mariano Rajoy, sodass er im September vergangenen Jahres die Konsequenzen zog und seinen Rücktritt einreichte. Aus gegebenem Anlass beriet das Kabinett nun erneut über die wichtigsten Vorhaben des ehemaligen Justizministers und zog die meisten, obwohl seinerzeit vom Ministerrat abgesegnet, wieder zurück. 

Am bedeutendsten ist die Aussetzung des von Gallardón geänderten Gerichtskostengesetzes, weil dieses bereits seit 2012 in Kraft ist. Ruiz-Gallardón hatte damals alle Justizsektoren – Richter, Staatsanwälte, Gerichtsangestellte und Rechtsanwälte – sowie sämtliche Parteien und die Gewerkschaften gegen sich aufgebracht, aber das umstrittene Regelwerk trotzdem durchgekämpft, was angesichts der absoluten Mehrheit seiner Partei, der Partido Popular (PP), im Abgeordnetenhaus auch möglich war. Demnach mussten ab November 2012 nicht nur bestimmte Unternehmen sondern auch alle Bürger für ein Gerichtsverfahren Gebühren zahlen. Nur Strafverfahren, Verfassungsbeschwerden, bestimmte Verfahren im Familien- und Minderjährigenrecht sowie in der ersten Instanz bei Sozialgerichten waren gebührenbefreit. In allen anderen Verfahren wurde eine feste Gebühr zwischen 100 und 1.200 Euro je nach Verfahrensart plus einer variablen Gebühr je nach Streitwert erhoben. Seit Inkrafttreten des neuen Gerichtskostengesetzes wurden 600 Millionen Euro an Gerichtskosten eingenommen, davon allein 50 Millionen Euro von Privatpersonen. Dieser Tage nun kippte der Ministerrat, auf Initiative von Justizminister Rafael Catalá, die von Ruiz-Gallardón vorgenommen Änderungen. Kleine und mittelgroße Unternehmen werden die Gebühren erstmal weiterhin bezahlen müssen, solange der Streitwert über 2.000 Euro liegt. 

Auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes, welche die Organisation der Richterlichen Gewalt grundlegend verändert hätte, wurde zurückgezogen und neu aufgelegt. Ruiz-Gallardón hatte vorgesehen, dass komplexe Fälle von drei Richtern bearbeitet werden könnten. Diese und weitere von ihm geplante Veränderungen wurden in den nun neu formulierten Gesetzentwurf nicht aufgenommen. Stattdessen sollen die Richter auf das von ihnen behandelte Rechtsgebiet spezialisiert und das Personal an überlasteten Gerichten aufgestockt werden. Auch die Regelung, dass nur fünf der zwölf Mitglieder des Obersten Rates der Richterlichen Gewalt sich ausschließlich dieser Aufgabe widmen dürften, wurde geändert – nun werden es sieben sein. 

Weiterhin wurde der Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung überarbeitet. Die Pläne von Ruiz-Gallardón, Staatsanwälte sollten die Ermittlungen leiten, wurde fallengelassen. Nun sollen vielmehr Fristen für die Dauer der Ermittlungen eingeführt werden. 

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