Regierung will „schwere“ Steuersünder an die Öffentlichkeit bringen


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Die entsprechende Liste der „schwarzen Schafe“ soll regelmäßig neu herausgegeben werden

Die Regierung hat die regelmäßige Veröffentlichung einer Auflistung säumiger Steuerschuldner beschlossen, die beim Fiskus mit mehr als einer Million Euro in der Kreide stehen.

Madrid – Die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung der Daten des Steuersünders sind folgende: Eine Steuerschuld von mindestens einer Million Euro, wobei 25% dieser Schuld inklusive Säumniszuschlag seit über einem Jahr fällig sind. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird der Schuldner mit Namen, Nachnamen, Steuernummer (NIF) bzw. Firmenbezeichnung in die Liste aufgenommen, die regelmäßig veröffentlicht wird. Der Betroffene kann Einspruch erheben oder rechtliche Schritte gegen die Freigabe seiner Daten einleiten.

Das Finanzministerium rechtfertigt diesen Eingriff in die Intimsphäre des Steuerzahlers damit, dass es sich um „sozial zu verachtende Verhaltensweisen“ handelt, deren „quantitativer Umfang relevant“ sei und die „dem Finanzamt einen hohen wirtschaftlichen Nachteil“ bereiten.

„Effektiver Austausch von steuererheblichen Daten“

Das Finanzministerium hat darüber hinaus eine Verschärfung in der Behandlung von sogenannten Steuerparadiesen beschlossen. In Anlehnung an die Beschlüsse der OSZE oder der G20 soll es bald nicht mehr ausreichend sein, dass die entsprechenden Länder oder Regionen bilaterale Abkommen über den Austausch von Steuerdaten unterzeichnen oder ein minimales Abgabensystem einrichten, sondern es soll zu „einem effektiven Austausch von steuererheblichen Daten“ kommen.

Finanzamtsleiter Santiago Menéndez erklärte, wenn der Datenaustausch nicht funktioniere oder ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region der entsprechenden Anfrage hinsichtlich einer konkreten Person nicht nachkomme, werde dieses  wieder auf der Liste der Steuerparadiese erscheinen.

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