Reisen in Terrorcamps sollen als Delikt ins Strafgesetzbuch


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Internationales Vorgehen gegen Terrorismus

Die spanische Regierung erwägt, die Beteiligung an Dschihad-Kämpfen gesondert unter Strafe zu stellen.

Madrid – Im Rahmen der Strafrechtsreform, die zurzeit im Kongress diskutiert wird, könnte die Teilnahme an bewaffneten Konflikten als Teil irregulärer Milizen im Ausland als Tatbestand des Terrorismus eingestuft werden. Das Ziel dieses Vorgehens wäre es, den Zustrom ausländischer Kämpfer zum selbsternannten „Islamischen Staat“ zu beschneiden. Dem Innenministerium sind mehr als fünfzig spanische Bürger bekannt, die nach Syrien oder in den Irak ausgereist sind, um sich dem „Islamischen Staat“ anzuschließen.

Außenminister José Manuel García-Margallo sieht im islamistischen „Heiligen Krieg“ eine besondere Bedrohung für die Sicherheit aller Nationen, insbesondere Spaniens als Teil der Südgrenze Europas. Dies erklärte er einen Tag nach einem Gipfel, der in Paris zu diesem Thema stattfand und auf dem 30 Länder vertreten waren. Kritisiert wegen seiner Abwesenheit beim ersten Treffen dieser internationalen Koalition am Rande des kürzlich abgehaltenen NATO-Gipfels in Wales, sagte er: „Spanien hat die Stiere noch nie vom sicheren Rand aus beobachtet. Wir waren und sind immer da, wo unsere Präsenz erforderlich und am nützlichsten ist.“

García-Margallo fuhr fort, dass militärische Interventionen nicht die einzige Lösung seien, zählte jedoch eine Reihe von möglichen Militärmaßnahmen auf, die Spanien als Unterstützung des von den USA geführten Bundes ergreifen könnte. Dazu gehören die Nutzung der Militärbasen Morón bei Sevilla und Rota bei Cádiz für Operationen gegen den islamistischen Terrorismus, die Durchführung strategischer Transporte von Material und Personal per Flugzeug, die Bereitstellung von „nicht tödlichem“ Militärmaterial wie Helmen und Sicherheitswesten, aber möglicherweise auch von 25.000 Gewehren, Luftunterstützung als Aufklärer oder Nachschublieferanten sowie Beratung und Ausbildung von Truppen des Iraks oder der gemäßigten Opposition in Syrien. Bisher seien, so Außenminister García-Margallo, in dieser Hinsicht jedoch noch keinerlei Beschlüsse gefasst worden.

Kritik gab es an dem Vorschlag, den Dschihad-Kampf als Delikt in das Strafgesetz aufzunehmen, vonseiten der für die Koordination der Fälle von islamistischem Terror am spanischen Nationalgericht zuständigen Staatsanwältin Dolores Delgado, die darauf hinwies, dass die bestehenden Gesetze vollkommen ausreichen, um Tatbestände, die in diesem Zusammenhang begangen werden, zu ahnden.

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